Sehr geehrte Damen und Herren

 

Am Donnerstag hat der Regierungsrat des Kantons Zürich verfügt, dass bereits ab der 4. Klasse die Maskenpflicht gilt. Das Schutzkonzept Religionsunterricht und Katechese der Fachstelle für Religionspädagogik Zürich wurde umgehend angepasst. Die aktualisierte Fassung vom 21. Januar 2021 finden Sie im Anhang oder als Link auf unserer Homepage.

 

Wir machen Sie auch auf eine Aktualisierung im iKath Punkt 8 «Darf Religionsunterricht stattfinden?» aufmerksam: «Die Rahmenbedingungen in den einzelnen Pfarreien sind sehr unterschiedlich. In Anbetracht der verschärften Kontakteinschränkungen, dem Vermeiden der Durchmischung von Kindern und Erwachsener verschiedener Haushalte sowie den hohen Schutzmassnahmen sind die Verantwortlichen gehalten, verantwortungsbewusst zu prüfen, ob und in welcher Form Religionsunterricht bis Ende Februar erteilt werden kann.»

 

Diese Empfehlung des Corona-Stabs ist mit Bischof Bürcher abgesprochen und soll Verantwortliche vor Ort unterstützen, die Situation verantwortungsbewusst zu prüfen und eine Entscheidung zu fällen.

 

Sobald sich für den Bereich Religionsunterricht und Katechese Änderungen ergeben, werden wir Sie wieder informieren.

 

 

Freundliche Grüsse

 


Im Auftrag des Coronastabs
Fachstelle für Religionspädagogik

 

 

Geht an: Katechetinnen und Katecheten, Pfarrer, Pfarradministratoren, Pfarreibeauftragt, PastoralassistenInnen, Diakone, Vikare, ReligionspädagogInnen, Migrantenseelsorge, Kirchenpflegepräsidien

 

 

 

 

Katholische Kirche im Kanton Zürich

Fachstelle für Religionspädagogik

Hirschengraben 66 – 8001 Zürich

+41 (0)44 266 12 82

religionspaedagogik@zhkath.ch

www.zhkath.ch

 

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