Sehr geehrte Damen und Herren
Am Donnerstag hat der Regierungsrat des Kantons Zürich verfügt, dass bereits ab der 4. Klasse die Maskenpflicht gilt. Das Schutzkonzept Religionsunterricht und Katechese der
Fachstelle für Religionspädagogik Zürich wurde umgehend angepasst. Die aktualisierte Fassung vom 21. Januar 2021 finden Sie im Anhang oder als
Link
auf unserer Homepage.
Wir machen Sie auch auf eine Aktualisierung
im
iKath Punkt 8 «Darf Religionsunterricht stattfinden?» aufmerksam:
«Die Rahmenbedingungen in den einzelnen Pfarreien sind sehr unterschiedlich. In Anbetracht der verschärften Kontakteinschränkungen, dem Vermeiden der Durchmischung von Kindern und Erwachsener verschiedener Haushalte sowie den hohen Schutzmassnahmen sind
die Verantwortlichen gehalten, verantwortungsbewusst zu prüfen, ob und in welcher Form Religionsunterricht bis Ende Februar erteilt werden kann.»
Diese Empfehlung des Corona-Stabs ist mit Bischof Bürcher abgesprochen und soll Verantwortliche vor Ort unterstützen, die Situation verantwortungsbewusst zu prüfen und eine
Entscheidung zu fällen.
Sobald sich für den Bereich Religionsunterricht und Katechese Änderungen ergeben, werden wir Sie wieder informieren.
Freundliche Grüsse
Im Auftrag des Coronastabs
Fachstelle für Religionspädagogik
Geht an: Katechetinnen und Katecheten, Pfarrer, Pfarradministratoren, Pfarreibeauftragt, PastoralassistenInnen, Diakone, Vikare, ReligionspädagogInnen, Migrantenseelsorge,
Kirchenpflegepräsidien
Katholische Kirche im Kanton Zürich
Fachstelle für Religionspädagogik
Hirschengraben 66 – 8001 Zürich
+41 (0)44 266 12 82
Besuchen Sie uns auf
Facebook!
Hier wöchentlichen
Newsletter
abonnieren!