Liebe Filmfreundinnen und *Filmfreunde Was empfinden wir als gerecht? Warum? Kann ein Mensch alles vergeben? Sollen Menschen, die sich etwas haben zu Schulden kommen lassen, büssen? Wenn ja, wie und wie lange? Mit diesen und anderen Fragen nach Schuld, Sühne und Recht konfrontiert uns Jeanne Herrys Spielfilm "Je verrai toujours vos visages". Im Film wird anhand von zwei Erzählsträngen dargelegt, wie die Restaurative Justiz funktioniert, welches ihre Chancen aber auch ihre Herausforderungen sind. In der Schweiz wird diese ergänzende Form zum gängigen Strafrecht, die in erster Linie die Opfer von Gewaltakten und ihre Bedürfnisse ins Zentrum stellt, erst in verschiedenen Einzelprojekten getestet. Die Rückmeldungen scheinen aber durchaus positive Rückschlüsse zuzulassen. Offensichtlich kann für Opfer von Gewalthandlungen die Möglichkeit, mit Täter*innen über die Gewalterfahrung zu sprechen und drängende Fragen zu stellen, hilfreich sein, um Traumata zu überwinden. Ausserdem ist der Aspekt der Verantwortungsübernahme durch die Täter*innen ebenfalls wichtig – sowohl für die Opfer von Gewalt als auch für Täter*innen. Die Teilnahme an Massnahmen der Restaurativen Justiz ist immer freiwillig und kann auch nicht in jedem Fall angewendet werden. Als ergänzender Zugang, um mit Gewalt und ihren Konsequenzen für die Direktbetroffenen sowie die Gesellschaft umzugehen, könnte die Restaurative Justiz eine vielversprechende Vorlage bieten. Mit herzlichen Grüssen Sarah Stutte, Eva Meienberg und Natalie Fritz |
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