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Communiqué vom 27. September 2009 - Abstimmung zur Kirchenordnung der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich
Dienstag, 13. Oktober 2009, 18.00– 19.30 Uhr - Veranstaltungsort: Kulturhaus Helferei, Kapelle, Kirchgasse 13, 8001 Zürich
Artikel und Medienspiegel rund um die
Themen Staatskirchenrecht und Kirchenordnung
Medienspiegel
Die neue Kirchenordnung öffnet im Limmattal vielen Ausländern die Tür zur Mitwirkung Ab 2010 dürfen auch Ausländer in der reformierten und katholischen Kirche mitreden. Gerade in Schlieren und Dietikon könnte sich das positiv auf die Integration auswirken.
Reformierte und Katholiken haben es eben eingeführt. Die meisten Kantonsräte dagegen lehnen das Ausländerstimmrecht ab.
Der Kantonsrat will kein Ausländerstimmrecht. Nun wird eine Initiative lanciert.
Beide christlichen Landeskirchen erhalten auf Anfang Jahr eine neue Verfassung. Katholiken und Reformierte haben den neuen Kirchenordnungen gestern im ganzen Kanton deutlich zugestimmt. Nur eine einzige Gemeinde ist ausgeschert.
Reformierte und Katholiken sagen deutlich Ja zu ihren neuen Kirchenordnungen
Die reformierten und die katholischen Stimmberechtigten im Kanton Zürich haben mit einem Dreiviertelsmehr die neuen Reglemente ihrer Kirchen abgesegnet. Die Kirchenordnung tritt anfangs 2010 als Ergänzung des Kirchengesetzes in Kraft.
Die Rütner haben ihren Klosterschatz am Samstag feierlich empfangen. Die Kostbarkeiten bleiben bis Ende Jahr im Amtshaus, dann kehren sie nach Rapperswil zurück.
Guter Abschluss eines bedeutenden Prozesses
Auch ausländische katholische Kirchenmitglieder im Kanton Zürich dürfen künftig bei innerkirchlichen Angelegenheiten mitbestimmen. Die neue römisch-katholische Kirchenordnung wurde am Wochenende klar gutgeheissen. Das Stimmrechtsalter bleibt bei 18 Jahren.
Die Sandsteinfassade der Kirche St. Peter und Paul an der Neuwiesenstrasse wird saniert.
Zürich, 27.9.09 (Kipa) Auch ausländische Mitglieder der reformierten Kirche dürfen im Kanton Zürich künftig in kirchlichen Angelegenheiten mitreden. Und zwar ab 16 Jahren. Die Stimmberechtigten haben am Sonntag, 27. September, die neue Kirchenordnungen gutgeheissen.
Zürich, 27.9.09 (Kipa) Auch ausländische katholische Kirchenmitglieder im Kanton Zürich dürfen künftig bei innerkirchlichen Angelegenheiten mitbestimmen. Die neue römisch-katholische Kirchenordnung wurde am Sonntag, 27. September, klar gutgeheissen. Das Stimmrechtsalter bleibt bei 18 Jahren.
Auch ausländische Mitglieder der reformierten oder katholischen Kirche dürfen im Kanton Zürich künftig in kirchlichen Angelegenheiten mitreden.
Auch ausländische katholische Kirchenmitglieder im Kanton Zürich dürfen künftig bei innerkirchlichen Angelegenheiten mitbestimmen.
Bistum Chur: Treffen der Kantonalkirchen mit Bischofsrat
Am 24. September 2009 trafen
sich in Chur zum ersten Mal die Delegierten der Kantonalkirchen des Bistums Chur
mit den Mitgliedern des Bischofsrates.
Der Ustermer Stadtingenieur Rudolf Fässler konnte die Berufung zum Bischof in der neuapostolischen Kirche nicht ablehnen – obwohl er Freunde zurücklässt.
Wirtschaftskrise und Spardruck machen auch vor der Kirche nicht halt. Im Kanton Zürich sinken darum nicht nur die Löhne der reformierten Pfarrer. Bis spätestens 2012 werden zudem 16 Pfarrstellen abgebaut – verteilt auf mehrere Teilzeitpensen.
Abteilungsleiter Bau verlässt Stadtverwaltung - Rudolf Fässler, Abteilungsleiter Bau in Uster, hat eine Berufung zum Bischof in der Neuapostolischen Kirche angenommen. Er wird die Stadtverwaltung Uster Ende August 2010 verlassen.