Reformierte und katholische Kirche zum Entwurf für ein neues Kirchengesetz
Die Neuregelung der Partnerschaft zwischen Kirche und Staat ist auf guten Wegen
Der Regierungsrat präsentierte heute morgen den Medien den überarbeiteten Entwurf zum
neuen
Kirchengesetz mit den entsprechend angepassten Verfassungsartikeln, wie er ihn zuhanden
des
Kantonsrats verabschiedet hat. Die Leitungsgremien der reformierten und der katholischen
Kirche im
Kanton Zürich sind erfreut, dass die Neuregelung des Verhältnisses zwischen Kirche und
Staat damit
einen entscheidenden Schritt weitergekommen ist.
Beide Kirchen begrüssen die mit der Reform verbundenen Neuerungen. Die erweiterte
Autonomie wird es
ihnen er-lauben, ihre Belange entsprechend ihrem Selbstver-ständnis in demokratischer
Weise
weitgehend selber zu regeln. Die neue Basis für die Ausrichtung staatlicher Beiträge
bietet eine
gute Grundlage für ein Wirken im Dienste der ganzen Bevölkerung. Beide Kirchen wollen die
bewährte
Partnerschaft mit dem Staat weiterführen und sind überzeugt, dass mit den vorliegenden
Entwürfen zu
neuen Gesetzesgrundlagen gute Bedingungen vorliegen, um dieses Ziel zu erreichen.
Beide Leitungsgremien sind zuversichtlich, dass im weiteren Verlauf auch der Kantonsrat
den
gesellschaftlichen Wert von handlungsfähigen Volkskirchen würdigen wird.
Für Rückfragen/Statements stehen heute Dienstag zur Verfügung:
- Kirchenratspräsident Ruedi Reich, 14.30 16.00 Uhr, Tel. 01 258 92 51
- Giorgio Prestele, Generalsekretär der Röm.-kath. Zentralkommission,
12.00 13.00 Uhr, Tel. 01 266 12 14
Kirchlicher Informationsdienst kid
Blaufahnenstr. 10
8001 Zürich
Tel. 01 259 91 91
www.zh.ref.ch
Informationsstelle
Röm.-kath. Zentralkommission
Postfach 895
8025 Zürich
Tel. 01/266 12 31
www.zh.kath.ch