Abt Martin Werlen: «Ich fühle mich sehr einsam»
SCHWEIZ
Trotz neu bekannt gewordener Missbrauchsfälle will der Präsident der
Schweizer Bischöfe, Norbert Brunner, nichts daran ändern, wie die
katholische Kirche mit sexuellen Übergriffen umgeht. Die Bischöfe fühlen
sich durch den Papst bestätigt. Die Kritik wächst aber – auch intern.
RNA/sda
Der Einsiedler Abt Martin Werlen fordert die Schaffung einer Liste in Rom,
in der angezeigte Kirchenleute registriert würden. «Bei einem
Stellenwechsel in eine andere Diözese wo auch immer auf der Welt könnte
sich ein Bischof erkundigen, ob etwas Gravierendes vorliegt», sagte Werlen
in einem Interview mit dem «SonntagsBlick».
Eine solche Liste lehnt aber Bischof Norbert Brunner ab. Er sehe den
Nutzen nicht, sagte der Präsident der Schweizer Bischofskonferenz der
Westschweizer Sonntagszeitung «Le Matin Dimanche». Es sei «Sache jedes
einzelnen Bistums, vor einer Anstellung abzuklären, ob eine Person die
fachlichen und moralischen Voraussetzungen erfüllt».
Dennoch will Werlen, der dem Gremium ebenfalls angehört, seinen Vorschlag
der Bischofskonferenz vortragen. Er hoffe, diesen und andere Vorschläge an
einer ausserordentlichen Sitzung besprechen zu können. Er wolle nicht bis
zur ordentlichen Sitzung im Juni warten. «Wir müssen handeln.»
Im Umgang mit Missbrauchsfällen stelle Werlen grosse Unterschiede fest in
der Schweiz. Es gebe Diözesen, in denen man sehr wachsam sei, und solche,
«wo man kaum zu merken scheint, in welch schwieriger Situation wir
stecken».
Mit seinen Einschätzungen und Forderungen fühle er sich zurzeit «sehr
einsam», sagte der Abt, der in den letzten Tagen immer wieder in den Medien
Stellung nahm zu Vorwürfen gegen die Kirche. «Ich realisiere, wie nur
wenige Verantwortungsträger meines Erachtens die Situation richtig
einschätzen.»
Basler Kirchen mit gemeinsamem Oster-Veranstaltungskalender
SCHWEIZ
Ihr zentrales Fest Ostern feiern die Konfessionen nur dann gemeinsam, wenn
die Berechnung der unterschiedlichen Kalendersysteme im Osten und Westen
zufällig denselben Tag ergibt. 2010 ist es nach drei Jahren wieder soweit.
RNA
Aus diesem Anlass hat die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in
Basel (AGCK) einen gemeinsamen Veranstaltungskalender herausgegeben, wie
die AGCK am 19. März mitteilte.
Der Veranstaltungskalender listet alle Gottesdienste, Feiern und weiteren
Veranstaltungen auf, die in der Osternacht und an Ostern im Kanton
Basel-Stadt durchgeführt werden. Er kann unter www.erk-bs.ch
heruntergeladen oder bei der Informationsstelle der
evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt als Ausdruck bestellt werden.
Evangelische Allianz: Entwicklungshilfe nicht aufschieben
SCHWEIZ
Die Erhöhung der Entwicklungsgelder auf mindestens 0,5 Prozent des
Bruttoinlandeinkommens dürfe nicht aufgeschoben werden, schreibt die
Schweizerische Evangelische Allianz (SEA). Der Nationalrat habe
diesbezüglich am 18. März ein entwicklungspolitisch unglückliches Zeichen
gesetzt.
RNA
Mit 88 zu 84 Stimmen bei zwei Enthaltungen sprach sich der Rat dagegen
aus, einen Bericht des Bundesrates zur Entwicklungshilfe zurückzuweisen und
die ursprünglich verlangte Gesetzesbotschaft einzufordern, die eine
schrittweise Erhöhung der Entwicklungshilfe auf 0,5 Prozent des
Bruttoinlandprodukts bis 2015 vorsieht.
Moderne Staaten dürften nicht einfach gleichgültig hinnehmen, dass auch im
21. Jahrhundert mit seinen technischen, organisatorischen und finanziellen
Möglichkeiten Millionen Menschen hungern müssen, schreibt die SEA in einer
Reaktion auf den Entscheid des Nationalrats. Die Aufschiebung der Erhöhung
der Entwicklungsgelder sei unglücklich.
Es ist nach Ansicht der SEA falsch, die Erhöhung der Entwicklungshilfe bis
2013 zu stoppen und das bereits beschlossene Ziel aufzugeben. Der Entscheid
sei ethisch fragwürdig und treffe Menschen, welche dringend auf diese Hilfe
angewiesen sind.
Er sei umso bedenklicher, als der Bund trotz Wirtschaftskrise im letzten
Jahr mit einem Überschuss von 2,7 Milliarden Franken abschloss und die
wirtschaftlichen Prognosen wieder nach oben zeigen. Staatliche
Entwicklungshilfe ist aus Sicht der SEA kein Almosengeben, sondern eine
staatspolitische Aufgabe und eine internationale Schuldigkeit.
Aargau: Musikwettbewerb für neue kirchliche Songs
SCHWEIZ
Die Reformierte Landeskirche Aargau lanciert einen Musikwettbewerb für
junge Musikerinnen und Musiker. Gesucht werden neue, moderne Lieder für
reformierte Gottesdienste, die von jüngeren Bands oder für junge Menschen
komponiert und getextet werden. Motto: «Neue Songs braucht die
Kirche».Preisgeld: 15000 Franken. Mit dem Wettbewerb will die Aargauer
Kirche mehr Musik für junge Menschen in die Gottesdienste und das
kirchliche Leben bringen.
RNA/comm.
Durch den öffentlichen Musikwettbewerb und eine CD mit den prämierten
Songs sollen laut Medienmitteilung vom Donnerstag junge Bands und
Liedermacherinnen gefördert werden, die sich in ihrer Musik mit Religion,
Gott oder dem Sinn des Lebens auseinandersetzen. Die Erastus-Stiftung hat
das Preisgeld von 15000 Franken ausgesetzt, wobei 5000 Franken an die
Siegerin oder den Sieger gehen.
Deutschland: Fälle von sexuellem Missbrauch auch in der evangelischen
Kirche
WELT
Gemäss der Zeitschrift «Idea Spektrum» vom 17. März häufen sich die Fälle
von sexuellem Missbrauch auch in der deutschen evangelischen Kirche.
RNA
So berichtet «Idea Spektrum», dass die Staatsanwaltschaft Düsseldorf gegen
17 ehemalige Mitarbeiter der Educon GmbH ermittle, einer Tochtereinrichtung
der diakonischen Graf-Recke-Stiftung. Auch in einem evangelischen
Knabenheim in Westfalen sollen über Jahre hinweg Kinder sexuell missbraucht
worden sein. In Hamburg ermittle die Staatsanwaltschaft gegen einen
inzwischen suspendierten evangelischen Pfarrer, der Kinderpornografie
besessen und Minderjährige sexuell missbraucht haben soll. Im
Nachrichtenmagazin «Spiegel» berichtet der Schriftsteller Bodo Kirchhoff,
wie er 1960 als 12-jähriger Schüler im evangelischen Internat Gaienhofen am
Bodensee von seinem Religionslehrer wiederholt missbraucht wurde. Die
evangelischen Landeskirchen in Baden und Württemberg haben gemäss «Idea
Spektrum» inzwischen Kommissionen zur Aufarbeitung von Missbrauchsfällen
eingesetzt.
Zürcher Pfarrer entschuldigt sich für Verhalten gegenüber Kirchenpflege
SCHWEIZ
Der Gemeindepfarrer von Dällikon-Dänikon erteilte Anfang Februar seiner
Frau das Wort während eines Gottesdienstes. Diese erhob dann schwere, nicht
den Tatsachen entsprechende Vorwürfe gegen die Kirchenpflege. Der Pfarrer
hat sich nun entschuldigt. Der Zürcher Kirchenrat verzichtet auf weitere
Massnahmen, ordnete jedoch ein Coaching an, wie er in einer Mitteilung
schreibt.
RNA
Anfang Februar hatte die Ehefrau des Pfarrers der Kirchgemeinde
Dällikon-Dänikon ZH im Gottesdienst Vorwürfe gegen die Kirchenpflege und
deren Präsidenten erhoben, wie die reformierte Zürcher Landeskirche in
einer Mitteilung vom 18. März schreibt. Die Frau habe unter anderem gesagt,
die Behörde würde ein Abwahlverfahren gegen ihren Mann anstreben. Die
Kirchenpflege stellte umgehend klar, dass dies nicht den Tatsachen
entspreche. Zugleich bestätigte sie Probleme in der Zusammenarbeit zwischen
Pfarrer und Kirchenpflege.
In der Folge dieses Vorfalls hätten der Kirchenrat und die
Bezirkskirchenpflege mit der Kirchenpflege und dem Pfarrer eine Reihe von
Gesprächen geführt, wie es weiter heisst. Darin sei es einerseits um die
Frage des Missbrauchs des Gottesdienstes und anderseits um die Prüfung der
Zusammenarbeitssituation in der Kirchgemeinde Dällikon-Dänikon gegangen.
Die Gespräche und Abklärungen ergaben, dass der für den Gottesdienst
verantwortliche Pfarrer seiner Frau das Wort nicht hätte erteilen dürfen.
Der Pfarrer habe sich in der Zwischenzeit bei der Kirchenpflege und
insbesondere bei deren Präsidenten für sein Verhalten entschuldigt. Er habe
insbesondere um Entschuldigung dafür gebeten, «dass auf dem Hintergrund
existenzieller Sorgen und Ängste subjektive Empfindungen und Wahrnehmungen
ohne sorgfältige Klärung als Tatsachen in den Raum gestellt wurden». Dieses
Missachten der Sorgfaltspflicht habe die Kirchenpflege und namentlich deren
Präsidenten in hohem Masse belastet und verletzt.
Aufgrund dieser Entschuldigung verzichtet der Kirchenrat auf ein weiteres
Verfahren. Er hat dem Pfarrer gegenüber jedoch ein Coaching angeordnet, das
dessen berufliche Situation unterstützen soll. Zudem wird die
Bezirkskirchenpflege Dielsdorf ersucht, im Blick auf eine Verbesserung der
Zusammenarbeitssituation zwischen Pfarrer und Kirchenpflege geeignete
Massnahmen zu prüfen.
Schweizer Priester gesteht sexuellen Missbrauch
SCHWEIZ
Ein Pfarr-Administrator aus dem Kanton Schwyz hat gestanden, sich in den
1970er-Jahren an mindestens einem Minderjährigen sexuell vergangen zu
haben. Der Fall steht im Zusammenhang mit Missbrauchsfällen, die in der
vergangenen Woche in Vorarlberg bekannt wurden.
RNA/sda
Das Bistum Chur ist am 15. März per E-Mail von einem Opfer des heute
69-jährigen Paters kontaktiert worden, wie das Bistum am 17. März
mitteilte. Das Opfer bezichtigt den Schweizer, im österreichischen
Vorarlberg in Mehrerau bei Bregenz und im deutschen Birnau mehrere
Ministranten missbraucht zu haben.
Nachdem das Bistum den seit 1992 in einer Schwyzer Gemeinde als
Pfarr-Administrator tätigen Mann mit den Vorwürfen konfrontiert hatte, gab
der Mann mindestens einen Übergriff zu, wie Bischofsvikar Christoph Casetti
zur Nachrichtenagentur SDA sagte. Der Pater demissionierte nach seinem
Geständnis sofort. Auf Empfehlung seines Abtes und des Churer Bischofs
Vitus Huonder zeigte sich der Priester zudem bei der Polizei in Bregenz an.
Das Bistum ist laut Casetti nur bedingt für den Fall zuständig, da der
Priester Mitglied des Klosters Mehrerau ist und nach seiner Demission in
keinem Verhältnis mehr zu Chur steht. Man warte jetzt ab, ob sich
allfällige Opfer aus der Schweiz melden. Anzeige wegen Missbrauchs hatte
das Bistum allerdings vor rund zwei Wochen gegen einen anderen Mann
erstattet. Es handelt sich laut Casetti um eine in der Seelsorge tätige
Person, die dem Bistum Chur angehört. Die Staatsanwaltschaft hat
Ermittlungen aufgenommen.
Das Geständnis des Paters bringt ihn mit einem Missbrauchs-Skandal
dramatischen Ausmasses in Verbindung, der im Verlauf der letzten Woche in
Vorarlberg bekannt wurde. Bis Sonntag erstatteten 27 Personen Anzeige, wie
das Vorarlberger Kriminalamt am Montag mitteilte.
Küng fordert Schuldbekenntnis vom Papst
WELT
Der Theologe Hans Küng hat von Papst Benedikt XVI. und den katholischen
Bischöfen ein klares Schuldbekenntnis für die Vertuschung von
Missbrauchsfällen in der katholischen Kirche verlangt. In einem Beitrag für
die «Süddeutsche Zeitung» forderte er zugleich ein Überdenken der
«rigoristisch-verklemmten Sexualmoral» der Kirche, die «im Zölibatsgesetz
gipfelt».
RNA/kipa
Joseph Ratzinger trage als Präfekt der Glaubenskongregation und als Papst
«seit Jahrzehnten die Hauptverantwortung für die weltweite Vertuschung» von
Sexualdelikten in der Kirche, schreibt der 81-Jährige. Er müsse sein
eigenes mea culpa sprechen. Auch die Bischöfe müssten ihre Mitschuld dazu
bekennen, dass die Zölibatsfrage tabuisiert und Missbrauchsfälle mit
strikter Geheimhaltung und Versetzungen vertuscht worden seien.
Küng gibt dem Zölibat eine Mitschuld an den Missbrauchsfällen. «Das
Zölibatsgesetz verpflichtet die Priester, sich jeder sexuellen Aktivität zu
enthalten; aber deren Impulse bleiben virulent, und es besteht die Gefahr,
dass sie in eine Tabuzone abgedrängt und dort kompensiert werden», schreibt
er unter Berufung auf amerikanische Psychologen. In diesem Zusammenhang
kritisierte Küng die Rede des Papstes vom «heiligen Zölibat». Das
Zölibatsgesetz sei keine Glaubenswahrheit, sondern ein Kirchengesetz aus
dem 11. Jahrhundert, das abgeschafft gehöre. «Der Zölibat ist nicht heilig,
nicht einmal selig; er ist eher unselig, insofern als er zahllose gute
Kandidaten vom Priestertum ausschliesst und Scharen heiratswilliger
Priester aus dem Amt vertrieben hat.»
Immer mehr Missbrauchsfälle erschüttern die katholische Kirche
WELT
Nicht nur in Deutschland kommen immer mehr Fälle sexuellen Missbrauchs
innerhalb der katholischen Kirche in die Medien. In Spanien soll sich ein
Geistlicher von 1992 bis 2005 in kirchlichen Schulen an 15 Jungen vergangen
haben.
RNA/sda
Die Zeitung «El País» berichtete am Dienstag über den Fall eines heute
53-jährigen Priesters, der in Spanien Schüler zwischen 12 und 14 Jahren
sexuell missbraucht haben soll. Der Spanier, der seit 2008 an einer
Universität in Santiago de Chile unterrichtete, war im vergangenen Jahr
festgenommen worden und sitzt seither in dem lateinamerikanischen Land in
Untersuchungshaft.
Auch in Brasilien kamen Fälle von sexuellem Missbrauch in der katholischen
Kirche in die Medien. Der Vatikan bestätigte am Dienstag, dass drei
Priester im Nordosten des Landes unter dem Verdacht stehen, Minderjährige
missbraucht zu haben. Anders als von Medien berichtet, seien aber keine
Bischöfe in den Skandal verwickelt, sagte ein Sprecher.
Ein weiterer Fall wurde aus einem Kapuzinerkloster im deutschen Bundesland
Baden-Württemberg bekannt. Die Staatsanwaltschaft geht dort einer Meldung
nach, wonach ein heute knapp 80-jähriger Pater Anfang der 70er Jahre
mindestens einen Schüler sexuell missbraucht haben soll. Das Opfer hatte
sich in den vergangenen Tagen gemeldet.
Unterdessen wenden sich immer mehr besorgte und empörte deutsche
Katholiken mit Anfragen an die Bistümer. Nach einer Umfrage der Deutschen
Presse-Agentur dpa kam es bisher aber zu keiner Austrittswelle. Der Kölner
Kardinal Joachim Meisner äusserte sich entsetzt über die Missbrauchsfälle.
In seinen 48 Jahren als Priester habe er noch nie eine so schwere Zeit für
die Kirche erlebt, sagte er nach Angaben der Erzbischöflichen Pressestelle
vom Dienstag.
Zürcher Synode: Kandidaturen unabhängig von der Wohngemeinde
SCHWEIZ
Wer in die reformierte Zürcher Kirchensynode gewählt werden will, kann
unabhängig vom Wohnort in jedem Wahlkreis kandidieren. Dies beschloss die
Synode am Dienstag bei der Beratung und Verabschiedung der
Synodalwahlverordnung, die am 1. Juli in Kraft tritt.
RNA/comm.
Eine Minderheit der vorberatenden Kommission der Zürcher Synode hatte
entgegen der kirchenrätlichen Vorlage den Antrag gestellt, dass man auch im
Wahlkreis wohnen muss, für den man kandidiert. Die Synodalen beurteilten
dies jedoch mehrheitlich als zu starke Einschränkung und verwarfen den
Antrag knapp mit 73 zu 72 Stimmen.
Diskutiert wurde weiter die Frage, ob Mitarbeitende der Gesamtkirchlichen
Dienste in die Kirchensynode gewählt werden können. Der Kirchenrat sprach
sich für die offene Variante aus, die grundsätzlich auch Angestellten der
Gesamtkirchlichen Dienste die Einsitznahme in der kirchlichen Legislative
ermöglicht. Die vorberatende Kommission befürchtete jedoch, dass der
Einsitz in der Kirchensynode für die betroffenen Mitarbeitenden zu
Loyalitätskonflikten führen könnte. Sie setzte sich mit dieser Sichtweise
schliesslich mit 84 zu 64 Stimmen durch. Pfarrerinnen und Pfarrer in
Institutionen, zum Beispiel Spitalseelsorger, sind von dieser Einschränkung
jedoch ausgenommen.
Keine Mehrheit fand der Vorschlag, dass im Sinne der Transparenz die
künftige Fraktionszugehörigkeit auf dem Wahlvorschlag angegeben werden
kann. Die Wahlverordnung wurde schliesslich ohne Gegenstimme verabschiedet.
Sie tritt auf den 1. Juli 2010 in Kraft, Neuwahlen finden 2011 statt.