Zürich: Synode verabschiedet Personalverordnung
SCHWEIZ
Ohne Gegenstimme hat die reformierte Zürcher Kirchensynode am Dienstag die
neue Personalverordnung der Landeskirche verabschiedet. Im Zentrum der
zweiten Debatte standen die Lohngestaltung bei den Pfarrerinnen und
Pfarrern und die Leistungen gegenüber Mitarbeitenden.
RNA/comm.
Die Lohnentwicklung der Pfarrschaft war schon vor zwei Wochen, am ersten
Verhandlungstag zur Personalverordnung, ein Thema und wurde nun erneut
debattiert. Kirchenratspräsident Ruedi Reich erläuterte, dass beim
Pfarrlohn zwar die heutigen Spitzen wegfallen, dass mit einem Minimum von
116000 und einem Maximum von 164000 Franken das Pfarrgehalt aber auch in
Zukunft der Bandbreite der Zürcher Mittelschullehrer entspreche und zudem
deutlich über dem Niveau anderer Schweizer Landeskirchen liege.
Weiter führte Reich aus, dass es innerhalb der Lohnklassen künftig eine
Verfeinerung der Stufen gebe, damit in Zukunft wieder vermehrt
Lohnmassnahmen möglich sind. Dies zwar in kleineren Schritten, dafür aber
regelmässig.
Noch offen und vom Kirchenrat im Hinblick auf das Budget 2011 zu klären
ist die Frage, ob aufgrund der finanziellen Situation der Landeskirche im
nächsten Jahr lineare Lohnkürzungen für alle Mitarbeitenden der
Landeskirche nötig werden. Kirchenratspräsident Reich konnte aber erklären,
dass, falls eine solche Kürzung vorgenommen würde, bei der Überführung der
heutigen Löhne ins künftige System keine weiteren Abstriche gemacht werden
müssten, auch wenn grundsätzlich keine Besitzstandwahrung gelte.
Eine ausgedehnte Debatte entspann sich über der Frage, wer den Lohn der
Pfarrschaft festzusetzen hat: Kirchensynode oder Kirchenrat. Um dem
Kirchenrat innerhalb dem von der Kirchensynode festgelegten finanziellen
Rahmen den nötigen Handlungsspielraum zu gewähren, gestanden die Synodalen
dem Kirchenrat diese Kompetenz schliesslich zu. Bei der Festsetzung der
einzelnen Löhne hat der Kirchenrat dabei zu berücksichtigen, ob ein Pfarrer
oder eine Pfarrerin in der Kirchgemeinde wohnt, wo er oder sie arbeitet.
Bei mehreren Paragraphen wurde diskutiert, ob für die Gemeindepfarrämter
andere Regelungen getroffen werden sollen als für Pfarrpersonen in
Institutionen wie Spitälern und Gefängnissen. Anders als noch in der
Vernehmlassungsvorlage bestehen bei der Entlöhnung keine Unterschiede mehr.
Um der ausgewiesenen höheren Belastung der Gemeindepfarrerinnen und
-pfarrer Rechung zu tragen, erhalten sie aber eine zusätzliche Ferienwoche.
Dienstaltersgeschenke können künftig nicht mehr als Geldbetrag, sondern
nur noch in Form von Urlaubstagen bezogen werden.
In der Schlussabstimmung genehmigte die Kirchensynode die
Personalverordnung ohne Gegenstimme. Das fakultative Referendum
vorbehalten, soll sie auf Mitte Juli 2011 in Kraft treten, sofern bis dahin
auch die Vollzugsverordnung vorliegt.