Schule im Rheintal beharrt auf Kopftuchverbot
SCHWEIZ
An der Oberstufe Mittelrheintal in Heerbrugg SG dürfen im Unterricht keine
Kopfbedeckungengetragen werden dürfen. Die Schule hat darum einem Mädchen
das Tragen eines Kopftuches verboten.
RNA/kipa
Die meisten Schulen in der Region hätten diese Regeln wegen der Zunahme
der Baseballkappen bei den Knaben eingeführt. Im vorliegenden Fall hat sich
die Mutter der Schülerin vor sieben Jahren zum Islam bekehrt. Auch ihre
Tochter Jessica trägt seither in der Öffentlichkeit ein Kopftuch, wie die
Zeitung «Der Rheintaler» am Mittwoch, 20. Januar, berichtete. Der Schulrat
der OMR hat gegen das Kopftuch in der Schule entschieden, weil er der
Ansicht ist, dass Mädchen mit Kopftüchern zu Aussenseiterinnen werden. Die
Mutter hat nun den Entscheid des Schulrates der OMR an die regionale
Schulaufsicht weitergezogen. Diese Instanz gab dem OMR Schulrat Recht und
verwies auf die Schulordnung, die das Tragen von Kopfbedeckungen im
Unterricht Die Schulratspräsidentin Helga Klee will keine Ausnahmen machen.
«Wie wir auch keine Baseballmützen oder Judenkäppchen tolerieren, so wollen
wir auch keine Kopftücher im Unterricht», sagt Klee gegenüber der Zeitung.
Klee erklärte zudem, dass in Schulzimmern auch keine Kruzifixe aufgehängt
werden dürfen, weil es muslimischen Kindern aus Gründen der
Religionsfreiheit nicht zumutbar ist. Wenn die Schüler mit einem
Kreuzanhänger in die Schule kommen, falle dies viel weniger auf: «Wir leben
ja auch in einem christlichen Land».
Die Anwältin der Schülerin und ihrer Mutter will den Entscheid gemäss
«Tages Anzeiger» zur nächsten Instanz weiterziehen. Die Schule habe sich
mit der Mutter geeinigt, dass das Mädchen während des laufenden
Rechtsmittelverfahrens mit einer Perücke zur Schule geht – ein
Kompromissvorschlag der Anwältin. «Wir sind darauf eingegangen, weil es uns
sehr wichtig ist, dass das Mädchen die Schulpflicht wahrnimmt», erklärte
Priska Ritter, Präsidentin der regionalen Schulaufsicht Rheintal. Bei
Missachtung der Schulpflicht sieht das kantonale Recht Massnahmen vor, was
unter Umständen ein Erzwingen des Schulbesuches durch Polizeigewalt
bedeuten könnte.