AG: Landeskirchen für den Schutz des Sonntags ein
SCHWEIZ
Die Kirchenräte der christkatholischen, römisch-katholischen und
reformierten Landeskirche weisen einmal mehr auf den Sonntags als Ruhe- und
Feiertag für die ganze Gesellschaft hin. Der sei eine soziale
Errungenschaft der christlichen Gesellschaft, die auf das Vierte Gebot, das
die Heiligung des Feiertags verlangt, zurückgeht.
RNA/comm.
Die Kirchenräte der drei Aargauer Landeskirchen möchten den Sonntag als
Feiertag bewahren. Der Sonntag verdiene es, durch das Verbot der
Sonntagsarbeit im Arbeitsgesetz geschützt zu werden, damit er wirklich
Ruhe, Erholung und Einkehr bieten kann, heisst es in einer
Medienmitteilung. Nur als genereller Feiertag könne er unserem Leben und
unserer Gesellschaft einen sinnvollen Rhythmus geben.
Die im kantonalen Einführungsgesetz zum neuen Arbeitsrecht vorgesehene
Erweiterung der Ausnahmebewilligungen für Sonntagsarbeit auf vier
verkaufsoffene Sonntage bedeute eine weitere Aushöhlung des Sonntags als
Feiertag. Insbesondere das Familienleben und das soziale Leben des
Verkaufspersonals und seiner Familien würden beeinträchtigt.
Die Sonntagsarbeit müsse auf jene Bereiche des gesellschaftlichen Lebens
beschränkt bleiben, wo sie tatsächlich nötig ist: im Gesundheits- und
Pflegebereich, im öffentlichen Verkehr, bei der Polizei und zur Abdeckung
dringender gesellschaftlicher, sportlicher, kultureller oder religiöser
Bedürfnisse. «Den in unserer Gesellschaft immer enger werdende Raum für
Begegnungen in Familie und Verwandtschaft und für gemeinschaftliche
Aktivitäten in Vereinen, dem Dorf und den Kirchgemeinden gilt es zu
schützen», so das Communiqué.
Nachdem 2005 die Aufhebung des Ladenschlussgesetzes nur äusserst knapp vom
Aargauer Volk angenommen wurde, sei jetzt der weiteren Abwertung des
Sonntags entgegen zu treten. Bereits 1996 haben sich die Aargauer
Landeskirchen im Rahmen einer ökumenischen Kampagne «Sonntag – Zeit zum
Sein» gemeinsam engagiert.