Synode Luzern: Keine Gebührenordnung für kirchliche Dienste
SCHWEIZ
Die Evangelisch-Reformierte Synode des Kantons Luzern hat am Mittwoch
Pfarrerin Marie-Luise Blum zur Synodalrätin (Exekutive) gewählt. Die neue
Satzung über die Leistung kirchlicher Dienste für Nichtmitglieder ist von
der Synode in erster Lesung positiv gewertet worden.
RNA/comm.
Als Nachfolgerin des auf Ende Jahr zurücktretenden Krienser Pfarrers
Matthias Barth ist die Theologin Marie-Luise Blum aus Hildisrieden gewählt
worden.
Die vom Synodalrat vorgelegte Satzung über die Leistung kirchlicher
Dienste für Nichtmitglieder ist keine Gebührenordnung. Vielmehr sollen
Nichtmitglieder Dienste in Anspruch nehmen können und sich solidarisch an
den Kosten beteiligen, falls solche anfallen. Konkret heisst dies, dass
Seelsorge und Diakonie für alle gratis bleiben. Für Bestattungen und
Abdankungen werden Nichtmitgliedern zwar die Dienste der Pfarrpersonen
nicht in Rechnung gestellt, weitere Kosten aber schon. Der
Religionsunterricht steht weiter allen offen, wobei Eltern nicht
reformierter Kinder einen Solidaritätsbeitrag zwischen 100 und 400 Franken
entsprechend ihren finanziellen Verhältnissen bezahlen sollen.
Restriktivere Bestimmungen in Bezug auf die Mitgliedschaft gelten bei der
Taufe, der Konfirmation und der kirchlichen Trauung. Die Synode hat die
Satzung angenommen; die überarbeitete Version soll bereits im Juli 2010 in
Kraft treten.