Bundesrat äussert sich zu einem Religionsartikel in der Bundesverfassung
SCHWEIZ
Der Bundesrat denkt über einen Religionsartikel in der Bundesverfassung
nach. Er wolle sich der Diskussion über die Einführung einer solchen
Bestimmung «nicht verschliessen», heisst es in einer am 27. Mai
veröffentlichten Antwort auf ein Postulat.
RNA/sda
Mit dem Vorstoss verlangt Nationalrätin Kathrin Amacker-Amann (CVP/BL),
dass das Verhältnis zwischen der Kirche und anderen Religionsgemeinschaften
in der Verfassung umfassender und verbindlicher geregelt wird. Ihr Ziel ist
es, «ein friedliches und diskriminierungsfreies Zusammenleben der
verschiedenen Religionsgruppen in der Schweiz zu fördern».
Der neue Artikel soll etwa die Religionsfreiheit präzisieren, die
Religionsgemeinschaften aber auch stärker in die Pflicht nehmen. Zudem will
Amacker Bund und Kantone verpflichten, die Toleranz zwischen den Religionen
zu fördern und gewaltsamen religiösen Extremismus zu bekämpfen.
Die Idee ist nicht neu. Sie wurde zuletzt im Zusammenhang mit der
Aufhebung des Bistumsartikels vor rund zehn Jahren diskutiert – folgenlos.
Der Bundesrat ist einem neuen Anlauf nicht abgeneigt, wie aus seiner
Antwort hervorgeht. Gespräche über eine Verfassungsbestimmung zur Bedeutung
der Religionsgemeinschaften und ihrem Verhältnis zum Staat seien «durchaus
sinnvoll».
Ohnehin hält die Regierung die Vorstellung nicht mehr für zeitgemäss, dass
sich der Bund vollständig aus Fragen heraushält, die das Verhältnis von
Religionsgemeinschaften, Staat und Gesellschaft betreffen. Das zeige nicht
zuletzt die Abstimmung über die Minerett-Initiative, schreibt sie.
Solche Gespräche dürften aber nicht überstürzt geführt und auf Fragen rund
um das Minarett-Verbot beschränkt werden, mahnt der Bundesrat. Zudem liege
die Zuständigkeit in diesen Fragen immer noch bei den Kantonen. Diese
müssten mit allen interessierten Kreisen in die Gespräche einbezogen
werden.