Rassismuskommission gegen Kopftuchverbot in Schulen
SCHWEIZ
Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) spricht sich gegen
das in St. Gallen angestrebte Kopftuchverbot in Schulen aus. Die EKR
sieht darin eine Massnahme, die sich einzig gegen den Islam richte.
Damit sei das Rechtsgleichheitsgebot verletzt.
RNA/sda
Die Kommission bezeichnete das vom St. Galler Bildungsdirektor Stefan
Kölliker (SVP) geforderte Kopftuchverbot als primär parteipolitisch
motivierte Aktion gegen die muslimische Minderheit. Das sei
unstatthaft, schreibt die EKR am Mittwoch in einem Communiqué. Die
Kommission ist nicht in jedem Fall gegen ein Kopftuchverbot. Solange
das Kopftuch aber kein übergeordnetes Grundrecht verletze, falle es in
den Bereich des religiösen Selbstverständnisses, das geschützt sei. Für
vertretbar hält die EKR die Einschränkung religiöser Kennzeichen
hingegen für Lehrerinnen, so wie es das Bundesgericht 1997 entschieden
hat.
Dass sich der St. Galler Erziehungsrat in seinem Kreisschreiben an die
Gemeinden auf Integrationsbemühungen berufe, sei ein Vorwand. Die
angestrebte Regelung bewirke genau das Gegenteil, sie sei
integrationshemmend. Konstruktive Integration ziele nicht auf die
Auflösung von Unterscheidungsmerkmalen.
In dem Kreisschreiben empfiehlt der von Kölliker präsidierte St.
Galler Erziehungsrat den Gemeinden, das Tragen von Kopftüchern und
anderen Kopfbedeckungen in der Schule per Reglement zu verbieten. Die
Vorschrift sollen sie dem fakultativen Referendum unterstellen. Laut
Kölliker reagierte der Erziehungsrat auf Unsicherheiten der kommunalen
Schulbehörden. In letzter Zeit seien vermehrt Anfragen von Gemeinden
eingegangen, wie mit Kleidervorschriften in Schulen umzugehen sei.