Westschweizer Hilfswerke gegen abgekürzte Asylverfahren
SCHWEIZ
Westschweizer Hilfswerke üben scharfe Kritik an den Vorschlägen des
Bundesrats zur Änderung des Asylgesetzes: Die Centres sociaux protestants
(CSP) halten den Vernehmlassungsentwurf für ungerecht und nicht umsetzbar.
RNA/sda
Die CSP-Verantwortlichen erklärten sich am 18. Februar vor den Medien in
Bern zwar einverstanden mit der Beschränkung der Nichteintretensentscheide.
Ihrer Meinung nach sollten viele dieser Fälle ohnehin im ordentlichen
Verfahren abgewickelt werden.
Dies ist auch das Ziel des Bundesrats, der das Nichteintretens- durch
materielle Verfahren ersetzen, jedoch die Fristen dafür verkürzen will.
Dies halten die CSP jedoch für "völlig unrealistisch". Es sei auch nicht
gerechtfertigt, dass für das Asylverfahren vom ordentlichen Recht
abweichende Regeln gelten sollten.
Angesichts der Schwierigkeiten, mit welchen Asylsuchende in der Schweiz
konfrontiert seien, müssten die Verfahren wenn schon verlängert werden,
fordern die Hilfswerke, die in der Westschweiz juristische Beratung in
solchen Fällen anbieten.
Ebenso wenig einverstanden sind sie mit dem Verzicht auf einen
Hilfswerkvertreter bei der Anhörung der Asylsuchenden. Der Beitrag an eine
"Verfahrens- und Chancenberatung" könne diesen Beistand nicht ersetzen,
zumal dieser nicht definiert und darüber hinaus noch unzureichend sei.
Der Bundesrat schlägt vor, Nichteintretensentscheide wenn immer möglich
durch verkürzte materielle Verfahren zu ersetzen. Dazu soll die
Beschwerdefrist von einem Monat auf zwei Wochen verkürzt werden. Auf
Asylgesuche nicht eintreten sollen die Behörden nur noch dann, wenn ein
Asylsuchender in einen sicheren Drittstaat weggewiesen werden kann oder
wenn gar kein Asylgrund vorliegt.
Die Vorschläge des Bundesrats sind bis am 22. März in Vernehmlassung. Von
den Bundesratsparteien hat sich nur die CVP positiv dazu geäussert. Bei
FDP, SVP und SP ist der Entwurf bereits durchgefallen, wenn auch aus
unterschiedlichen Gründen.