Schwyzer Regierung gegen Verschleierungsverbot
SCHWEIZ
Die Schwyzer Regierung wendet sich gegen ein Verschleierungsverbot für
Frauen, weil es zu weit ginge und mit vernünftigem Aufwand nicht
durchsetzbar wäre. Damit erteilt sie einem entsprechenden Postulat von
SVP-Seite eine Absage und empfiehlt ihn zur Ablehnung.
RNA/sda
Ein Verbot aller Formen der Verschleierung von Frauen war in dem
Vorstoss im Schwyzer Kantonsrat verlangt worden. Auf Grund «der sich
massiv ausdehnenden Islamisierung der westlichen Länder» müsse die
christliche Kultur geschützt werden, wurde argumentiert.
Unter das geforderte Verschleierungsverbot würden aber nicht nur
Kopftücher von muslimischen Frauen fallen, hält die Regierung in der am
26. August veröffentlichten Antwort fest. Sondern auch Gewänder von
bestimmten (christlichen) Frauenorden sowie Kopftücher, die sich Frauen
zum Schutz vor der Witterung umbinden.
Denkbar wäre nach Ansicht der Regierung allenfalls ein Verbot der
Nikab und der Burka, die auch das Gesicht verhüllen. Auch ein solches
Verbot aber werfe Abgrenzungsprobleme auf. Im Übrigen habe sich die
Regierung in ihrem Regierungsprogramm zum Ziel gesetzt, die
Gesetzgebung auf das Notwendigste zu beschränken.
Die Regierung verweist auf eine Umfrage in den Schulen. Demnach haben
sich bis heute praktische keine Probleme wegen Verschleierung von
Schülerinnen oder der Teilnahme von Musliminnen am Turn- und
Schwimmunterricht ergeben. Auch die Gemeindeverwaltungen wüssten von
keinerlei Problemen wegen Schleier tragenden Frauen.
Nikab oder Burka tragende Frauen seien dem Vernehmen nach nur in
Einkaufszentren oder an Fremdenverkehrsorten gesehen worden. Dabei
handle es sich um unproblematische Einzelfälle. Schliesslich meldet
auch die Kantonspolizei Schwyz keine Schwierigkeiten wegen
verschleierten Frauen.