Bundesgericht tritt auf Beschwerden gegen Minarett-Initiative nicht ein
SCHWEIZ
Das Bundesgericht ist auf zwei Beschwerden gegen die Minarett-Initiative
nicht eingetreten. Die Richter in Lausanne verweisen darauf, dass sie
angenommene eidgenössische Volksinitiativen ohne konkreten Anwendungsfall
nicht prüfen dürfen.
RNA/sda
Die beiden Beschwerdeführer aus der Deutschschweiz und der Romandie hatten
eine Aufhebung der Volksinitiative "Gegen den Bau von Minarette" verlangt.
Die nach ihrer Ansicht "diskriminierende" und "verfassungswidrige"
Vorlage
war vom Schweizer Stimmvolk am vergangenen 29. November angenommen worden.
Das Bundesgericht ist auf die beiden "offensichtlich unzulässigen"
Eingaben im vereinfachten Verfahren nun gar nicht eingetreten. Das Gericht
verweist darauf, dass die Beschwerdeführer die angenommene eidgenössische
Volksinitiative abstrakt gerügt und keinen konkreten Anwendungsfall geltend
gemacht hätten.
Dagegen stehe nach schweizerischem Recht keine Beschwerde ans
Bundesgericht zu Verfügung. Gegen die Abstimmung als solche könne sodann
nur Beschwerde wegen einer Verletzung des Stimmrechts oder wegen
Unregelmässigkeiten bei der Abstimmung geführt werden. Solche Einwände
seien indessen nicht erhoben worden.
Noch offen ist, wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)
in Strassburg die Zulässigkeit der bei ihm erhobenen Beschwerden in
gleicher Sache beurteilen wird. Wie der Gerichtshof auf Anfrage der
Nachrichtenagentur SDA mitteilte, hat er bisher insgesamt sechs Eingaben
zur Minarett-Initiative erhalten.
Die erste hatte der ehemaligen Sprecher der Genfer Moschee, Hafid
Ouardiri, eingereicht.
Am Donnerstag teilten die Muslimische Liga Schweiz, die Stiftung
Muslimische Gemeinschaft Genf, die Kulturelle Vereinigung der Muslime in
Neuenburg und die Genfer Vereinigung der Muslime mit, ebenfalls den Gang
vor den EGMR angetreten zu haben.
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