BS: Entwurf der totalrevidierten Kirchenverfassung liegt vor
SCHWEIZ
Der Revisionsprozess der 100-jährigen Verfassung der
Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt ist im Fahrplan. Am 2. Februar
hat die von der Synode eingesetzte Kommission ihren Bericht mit dem Entwurf
des neuen Verfassungstexts vorgestellt.
RNA/comm.
Am 25. Oktober 2009 haben die Mitglieder der Evangelisch-reformierten
Kirche Basel-Stadt an der Urne beschlossen, ihre Kirchenverfassung einer
Totalrevision zu unterziehen. Die geltende Verfassung ist mit der
kantonalen Trennung von Kirche und Staat anno 1911 in Kraft getreten und
wird somit nächstes Jahr 100 Jahre alt. Die Synode hat bei der Erfüllung
dieses Auftrags auf die Einsetzung eines Verfassungsrats verzichtet und die
Revisionsarbeiten von einer synodalen Kommission vorberaten lassen.
Am Dienstag, 2. Februar, berichteten der Präsident dieser synodalen
Kommission, Dr. Hans-Jörg Kundert, und der ressortverantwortliche
Vizepräsident des Kirchenrats, Dr. Bernhard Christ, den Medien über die
Arbeit der Kommission und legten zusammen mit dem Kommissionsbericht einen
ersten Entwurf der revidierten Verfassung vor. Darin werden als wichtigste
Veränderungen gegenüber der alten Verfassung die Kompetenzen der
verschiedenen kirchlichen Organe übersichtlicher geordnet, das Initiativ-
und Referendumsrecht aktualisiert und bei den Wahlen in die
Kirchenvorstände und die Synode das Proporz- durch das Majorzsystem
ersetzt.
Die Synode wird nun den Bericht und den Entwurf in zwei Sondersitzungen am
10. und 24. März 2010 beraten und gemäss geltendem Zeitplan in der
ordentlichen Frühjahrsynode im Juni 2010 verabschieden. Im Herbst 2010 muss
der Verfassungstext in einer zweiten Urnenabstimmung dem Kirchenvolk
vorgelegt werden. Zur Annahme ist ein Zweidrittelsmehr erforderlich. Die
neue Verfassung soll mit ihrer Annahme in Kraft treten, so dass die
Evangelisch-reformierte Kirche Basel-Stadt zum 100. Jahrestag ihres vom
Staat unabhängigen Bestehens eine neue Verfassung haben wird.
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