Spaniens Abtreibungsgesetz in Kraft
WELT
Am Montag, 5. Juli, ist in Spanien das umstrittene neue Abtreibungsgesetz
in Kraft getreten. Es ist eines der liberalsten in Europa.
RNA/kipa
Die Gesetzesnovelle war im Februar mit der Mehrheit der sozialistischen
Regierungspartei im Parlament verabschiedet worden.
Schwangerschaftsabbrüche sind demnach bis zur 14. Woche legal.
Voraussetzung ist eine Beratung in einem Gesundheitszentrum. Bis zur 22.
Woche ist eine Abtreibung im Falle schwerer gesundheitlicher Risiken für
die Mutter oder von Missbildungen des Fötus möglich. Für spätere
Abtreibungen ist das Einverständnis eines Ärztekomitees erforderlich. Lässt
eine Frau ausserhalb dieses Rahmens abtreiben, droht ihr keine Haftstrafe
mehr, sondern ein Bussgeld. Minderjährige ab 16 Jahren können künftig ohne
Einverständnis ihrer Eltern abtreiben lassen, müssen aber zumindest einen
Elternteil vor dem Eingriff über ihre Entscheidung in Kenntnis setzen.
Bislang waren in Spanien Abtreibungen grundsätzlich verboten. Die seit
1985 geltende Regelung gestattete nur drei Ausnahmefälle: Vergewaltigung,
Missbildung des Fötus sowie eine Gefährdung der physischen oder psychischen
Gesundheit der werdenden Mutter. Gewöhnlich war die Bescheinigung eines
Ausnahmefalls kein Problem. Die katholische Kirche wandte sich am gleichen
Tag erneut gegen die Neuregelung. Sie verstosse gegen alle ethischen und
moralischen Werte und nehme dem Ungeborenen sein Recht auf Leben,
kritisierte die Spanische Bischofskonferenz.
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