Asylgesetz: Heks ist gegen Abschaffung der Hilfswerkvertretung
SCHWEIZ
Das Hilfswerk der evangelischen Kirchen Schweiz (Heks) fordert, dass
Asylsuchende bei der ersten Anhörung weiterhin durch einen Vertreter eines
Hilfswerkes begleitet werden. Die Beschwerdefrist dürfe zudem nicht
halbiert werden.
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Das Bundesamt für Migration will das Asyl-Verfahren beschleunigen. Dazu
muss das Asyl- und Ausländergesetz geändert werden. Unter anderem sollen
für Asylsuchende die Beschwerdefrist von 30 auf 15 Tagen gekürzt und die
bestehende Hilfswerksvertretung durch eine Chancen- und Verfahrensberatung
ersetzt werden.
Heks fordert, dass auch die Rechtsvertretung gesetzlich verankert und dass
die Asylsuchenden bei der ersten Anhörung weiterhin durch einen Vertreter
eines Hilfswerkes begleitet werden, wie das Hilfswerk am 22. März schreibt.
Nur so könne den Asylsuchenden ein effektiver Rechtsschutz garantiert
werden.
Die Beschwerdefrist dürfe zudem unter keinen Umständen von 30 auf 15 Tage
reduziert werden. Asylsuchende, die oft die Landessprachen nicht
beherrschen und das schweizerische Rechtssystem nicht kennen würden, seien
auf einen umfassenden Rechtsschutz angewiesen. Zudem brauche es eine
genügend lange Beschwerdefrist, wenn im Ausland Beweismaterial gesucht
werden müsse.
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