St. Galler Erziehungsrat für Kopftuchverbot in der Schule
SCHWEIZ
Die St. Galler Gemeinden sollen das Tragen von Kopftüchern und andern
Kopfbedeckungen in der Schule verbieten dürfen. Dies empfiehlt der
Erziehungsrat in einem Kreisschreiben. Probleme wegen Kopftuch tragenden
Schülerinnen gab es bisher in Einzelfällen.
RNA/sda
Das kantonale Bildungsdepartement erhielt in den vergangenen Monaten
Anfragen verschiedener Gemeinden zum Umgang mit Kleidervorschriften und
Kopfbedeckungen in der Schule, wie die Staatskanzlei am 5. August
mitteilte. Der Erziehungsrat nahm dies zum Anlass, Empfehlungen zu
veröffentlichen.
Danach dürfen die Gemeinden Kleidervorschriften für die Schule in einem
Reglement festlegen, das dem fakultativen Referendum unterstellt ist. Der
Erziehungsrat empfiehlt den Gemeinden «im Sinne einer Meinungsäusserung»,
das Tragen von Kopftüchern und andern Kopfbedeckungen im Schulbetrieb zu
verbieten.
Dies könne die Diskriminierung muslimischer Schülerinnen verhindern
helfen, die Integration fördern und zu mehr «Transparenz, Offenheit und
Fairness, weltanschaulicher Neutralität, Unabgelenktheit und Konzentration
auf den Unterricht» beitragen, heisst es im Communiqué.
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