Amnesty International: Fremdenfeindlichkeit in Schweiz nimmt zu
SCHWEIZ/WELT
Obwohl 2009 ein bedeutendes Jahr für die internationale Justiz war, wächst
weltweit und als Folge der Machtpolitik bestimmter Staaten das Versagen
dieser Justiz. Dies erklärte Amnesty International (AI) am 27. Mai 2010
anlässlich der Jahresbilanz zur globalen Situation der Menschenrechte. Auch
die Schweiz kommt im Jahresbericht 2010 nicht ungeschoren davon.
RNA/comm.
Anlässlich der Erscheinung des «Jahresbericht 2010 – Die Situation der
Menschenrechte in der Welt», der die Verletzung der Menschenrechte
behandelt, die in 159 Ländern begangen worden sind, wies Amnesty
International (AI) darauf hin, dass die Regierungen einflussreicher Staaten
den Fortschritt in Sachen internationaler Justiz blockierten. Diese
stellten eigenes Recht über die Menschenrechte, schützten ihre Verbündeten
gegen Kritik und handelten nur aus politischem Eigeninteresse. Speziell
hervorgehoben werden drei Länder.
Sudan: Der Haftbefehl durch den internationalen Strafgerichtshof gegen den
Sudanesischen Präsidenten Omar Hassan Al Bachir wegen Kriegsverbrechen und
Verbrechen gegen die Menschlichkeit hat 2009 ein entscheidendes und
weltweit sichtbares Zeichen dafür gesetzt, dass selbst amtierende
Staatschefs nicht über den Gesetzen stehen. Doch der Widerstand der
Afrikanischen Union gegen jegliche Kooperation zeigt auf brutale Weise, wie
einzelne Regierungen sich weigern, Recht über Politik zu stellen.
Sri Lanka: Der in der Sri Lanka-Frage handlungsunfähige
Uno-Menschenrechtsrat hat trotz schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen
und mutmasslicher Kriegsverbrechen sowohl auf Seiten der Regierungstruppen
wie auch auf Seiten der Liberation Tigers of Tamil Eelam (LTTE) ebenfalls
die Unfähigkeit der internationalen Gemeinschaft demonstriert, angemessen
zu handeln.
Israel/Palästina: Weder Israel noch die Hamas den Forderungen des
Goldstein-Reports (Menschenrechtsrat) Folge geleistet, wonach die Urheber
der Menschenrechtsverletzungen im Gaza-Konflikt für ihre Taten zur
Rechenschaft gezogen werden sollen.
Die Organisation hat an die G20-Staaten appelliert, welche das Römer
Statut des Internationalen Strafgerichtshofs noch nicht unterzeichnet haben
– es sind dies die Vereinigten Staaten, China, Russland, die Türkei,
Indien, Indonesien sowie Saudi Arabien – dies zu tun.
Im Kapitel über die Schweiz sorgt sich AI über den Anstieg von Rassismus
und Fremdenfeindlichkeit im gegenwärtigen Diskurs sowie über die
Stigmatisierung der Gemeinschaft der Musliminnen und Muslime während der
Abstimmungskampagne zur Minarett-Initiative. Die europäische Kommission
gegen Rassismus und Intoleranz hat bedauert, dass eine «Initiative, welche
die Menschenrechte verletzt, zur Abstimmung gelangen kann.» Der Artikel zum
Rassendiskriminierungsverbot im Strafgesetzbuch ist nur von begrenzter
Wirksamkeit. Der Kampf gegen die Diskriminierung muss in der Schweiz durch
die Verabschiedung eines echten Anti-Diskriminierungs-Gesetzes gestärkt
werden.
Die Organisation erwähnt ausserdem die Einschätzungen mehrerer
Institutionen des Europarates sowie der Uno, die sich über die schwierigen
Lebensbedingungen von abgewiesenen Asylsuchenden, beziehungsweise über
ungenügende Hilfsangebote für die Opfer von Menschenhandel sorgen.
Schliesslich bedauert AI die Entscheidung des Bundesrates, welcher die
Schaffung einer unabhängigen nationalen Menschenrechts-Institution als
verfrüht beurteilt und sie durch ein Pilotprojekt ersetzen will. Die
Menschenrechtsorganisation freut sich dagegen über die bundesrätliche
Entscheidung, Ex-Gefangenen von Guantanamo humanitären Schutz zu gewähren.
Show replies by date