Zürcher Synode: Kandidaturen unabhängig von der Wohngemeinde
SCHWEIZ
Wer in die reformierte Zürcher Kirchensynode gewählt werden will, kann
unabhängig vom Wohnort in jedem Wahlkreis kandidieren. Dies beschloss die
Synode am Dienstag bei der Beratung und Verabschiedung der
Synodalwahlverordnung, die am 1. Juli in Kraft tritt.
RNA/comm.
Eine Minderheit der vorberatenden Kommission der Zürcher Synode hatte
entgegen der kirchenrätlichen Vorlage den Antrag gestellt, dass man auch im
Wahlkreis wohnen muss, für den man kandidiert. Die Synodalen beurteilten
dies jedoch mehrheitlich als zu starke Einschränkung und verwarfen den
Antrag knapp mit 73 zu 72 Stimmen.
Diskutiert wurde weiter die Frage, ob Mitarbeitende der Gesamtkirchlichen
Dienste in die Kirchensynode gewählt werden können. Der Kirchenrat sprach
sich für die offene Variante aus, die grundsätzlich auch Angestellten der
Gesamtkirchlichen Dienste die Einsitznahme in der kirchlichen Legislative
ermöglicht. Die vorberatende Kommission befürchtete jedoch, dass der
Einsitz in der Kirchensynode für die betroffenen Mitarbeitenden zu
Loyalitätskonflikten führen könnte. Sie setzte sich mit dieser Sichtweise
schliesslich mit 84 zu 64 Stimmen durch. Pfarrerinnen und Pfarrer in
Institutionen, zum Beispiel Spitalseelsorger, sind von dieser Einschränkung
jedoch ausgenommen.
Keine Mehrheit fand der Vorschlag, dass im Sinne der Transparenz die
künftige Fraktionszugehörigkeit auf dem Wahlvorschlag angegeben werden
kann. Die Wahlverordnung wurde schliesslich ohne Gegenstimme verabschiedet.
Sie tritt auf den 1. Juli 2010 in Kraft, Neuwahlen finden 2011 statt.
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