Zürcher Kirchensynode: Obergrenze für Kirchgemeindebeiträge an
Zentralkasse
SCHWEIZ
Die Obergrenze für den Beitragssatz der reformierten Zürcher
Kirchgemeinden an die Zentralkasse der Landeskirche soll bei 3,5
Steuerprozenten liegen. Dies beschloss die Kirchensynode am Dienstag in
ihrer ersten Sitzung zur neuen Finanzverordnung, die die Vorgaben der
Kirchenordnung umsetzt.
RNA/comm.
Im Budget 2010 liegt der Beitragssatz noch bei 2,55 Steuerprozent. In den
nächsten Jahren wird mit einem Anstieg der Beiträge gerechnet, weil die
Staatsbeiträge bis 2014 kontinuierlich abnehmen. Für die weitere Zukunft
ist der Finanzbedarf schwierig abzuschätzen. Man entschied sich beim
maximalen Beitragssatz für die knappere Variante; der Kirchenrat hatte 4,5
Steuerprozent vorgeschlagen. Der Satz wirke sich unterschiedlich aus, wurde
argumentiert, er könne als versteckter Finanzausgleich in einzelnen
Gemeinden zu Steuererhöhungen führen. Zudem werde die kirchliche Arbeit
hauptsächlich in den Gemeinden geleistet.
Im Weiteren stimmte die Synode dem Zusammenschluss der Kirchgemeinden
Altikon und Thalheim an der Thur zu.
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