SCHWEIZ
Einen Solidaritätsbeitrag entrichten sollen im Kanton Zug künftig Eltern,
die ihre konfessionslosen Kinder in den reformierten Religionsunterricht
schicken. Die reformierte Kirche im Kanton Zug startet nach den
Sommerferien eine entsprechende Versuchsphase.
RNA/kipa
Der Solidaritätsbeitrag, über dessen Höhe die Eltern selber entscheiden
können, soll zwischen 100 und 400 Franken pro Familie und Jahr betragen;
Ausnahmen aufgrund der finanziellen Situation sollen möglich sein. Die
reformierte Kirche reagiere damit auf die zunehmende Tendenz, dass immer
mehr konfessionslose Kinder den Religionsunterricht besuchen, sagte die
zuständige Kirchenrätin Susan Staub gegenüber der «Zentralschweiz am
Sonntag» vom 18. Juli. Mit dem Solidaritätsbeitrag wolle man «einfach
bewusst machen, dass es die Kirche ist, die den Religionsunterricht
finanziert, und eine Gleichheit zu unseren zahlenden Mitgliedern schaffen.»
Die Beitragszahlenden sollen selber entscheiden können, wofür das Geld
verwendet wird. Die reformierte Kirche macht drei Vorschläge: Der
Solidaritätsbeitrag kann einer gemeinnützigen Institution zukommen, welche
von der reformierten Kirche unterstützt wird, an die freiwillige Fürsorge
der Reformierten gehen oder in die Kirchenkasse einbezahlt werden.
Den generellen Umgang mit den Leistungen an Nichtmitglieder gesetzlich
geregelt hat seit Mai 2010 die reformierte Kirche im Kanton Luzern. Der
Solidaritätsbeitrag für den Religionsunterricht soll ebenfalls zwischen 100
und 400 Franken jährlich betragen. Die bisherigen Reaktionen seien positiv,
denn viele Eltern seien froh, dass die Situation rechtlich geklärt sei.
Sowohl im Kanton Zug wie im Kanton Luzern gibt es auch in der katholischen
Kirche die Tendenz, dass der Religionsunterricht von mehr konfessionslosen
Kindern besucht wird. Derzeit seien jedoch keine Kostenbeteiligungen der
Eltern geplant, hiess es dazu. Vielfach handle es sich dabei um Kinder,
welche die Erstkommunion mitmachen möchten und deshalb auf die Taufe
vorbereitet würden.
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