Bundesgericht weist Beschwerde gegen Zürcher Sterbetourismus-Initiative ab
SCHWEIZ
Das Zürcher Stimmvolk darf über die Initiative «Nein zum Sterbetourismus»
abstimmen. Nach Angaben der Nachrichtenagentur sda wies das Bundesgericht
eine Beschwerde gegen die Gültigerklärung der Zürcher Initiative ab.
RNA/kipa
Die Initiative der Eidgenössischen Demokratischen Union (EDU) will dem
«Sterbetourismus» im Kanton Zürich einen Riegel schieben. Sie war im Januar
vom Zürcher Kantonsrat für gültig erklärt worden, obwohl der Regierungsrat
dem Kantonsparlament beantragt hatte, sie für ungültig zu erklären. Die
Initiative verstosse gegen Bundesrecht, lautete die Begründung. Mit ihrer
Entscheidung vom Donnerstag wiesen die Lausanner Bundesrichter eine
entsprechende Beschwerde zurück. Ein möglicher Verstoss gegen Bundesrecht
könne erst nach einer allfälligen Annahme der Initiative geltend gemacht
werden.
Das Strafgesetzbuch verbietet die Hilfe oder Verleitung zum Suizid dann,
wenn sie aus selbstsüchtigen Beweggründen erfolgt. Die gegenwärtige
Regelung ist aber stark umstritten. Eine mögliche strengere Reglementierung
oder gar ein Verbot der Suizid-Beihilfe wird auf nationaler Ebene
diskutiert.
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