ZH: Sterbetouristen sollen Kosten selber bezahlen
SCHWEIZ
Ausländer sollen die Kosten für die Behörden-Untersuchung nach einem
begleiteten Suizid bezahlen müssen. Im Notfall soll der Staat auf den
Nachlass zurückgreifen können. Dies verlangt das Parlament des Kantons
Zürich.
RNA/nzz/kipa
Die Motion eines CVP- und eines SVP-Vertreters verlangt, dass Ausländer
oder deren Hinterbliebene für die Folgekosten aufzukommen haben, die ein
begleiteter Suizid verursacht. Dabei geht es um die Kosten für die
Strafuntersuchungen durch Polizei, Amtsarzt, Gerichtsmedizin und
Staatsanwaltschaft. Diese werden nach jedem Suizid fällig, um
auszuschliessen, dass eine strafbare Tötung vorliegt. Gegenwärtig übernimmt
diese Kosten die öffentlichn Hand. Nach Angaben der Motionäre belaufen sich
die entsprechenden Kosten im Kanton Zürich auf jährlich rund 600’000
Franken.
Die Parlamentarier überwiesen am Montag, 15. Februar, eine entsprechende
Motion mit 93 gegen 51 Stimmen bei 3 Enthaltungen. Die Kantonsregierung
muss nun ein Gesetz ausarbeiten.
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