BE: Freidenkerin weigert sich, Pfarrgehälter mitzufinanzieren
SCHWEIZ
Die Freidenker-Vereinigung der Schweiz und deren Sektion Bern unterstützen
eine Berner Freidenkerin, die in Sachen Pfarrerbesoldung aus allgemeinen
Staatssteuern nun an das Bundesgericht gelangt. Das Berner
Verwaltungsgericht hat ihre Klage abgewiesen.
RNA
Die Beschwerdeführerin hat ihre Steuerveranlagung für die Kantonssteuer
2005 mit der Begründung angefochten, sie sei nicht länger bereit, über die
Kantonssteuer indirekt Kultussteuern, insbesondere für die Entlöhnung der
Geistlichen der Landeskirchen, zu bezahlen. Laut Medienmitteilung der
Freidenker-Vereinigung vom Mittwoch verlangte sie deshalb, dass die
Steuerforderung des Kantons «um den anteilsmässigen Betrag, der gemäss
Staatsrechnung für Kultuszwecke und weitere innere kirchliche
Angelegenheiten der Landeskirchen aufgewendet wird (was mindestens ein
Prozent ausmachen dürfte)», reduziert wird.
Das Berner Verwaltungsgericht hat die Klage abgewiesen mit der Begründung,
dass der geschuldete Betrag auf einer rechtlichen Grundlage basiere und die
Steuerpflichtigen keinen Anspruch hätten hinsichtlich der Verwendung der
bezahlten allgemeinen Steuern.
Die Beschwerdeführerin macht geltend, dass «die gesetzliche Grundlage für
diesen - als schwerwiegend eingestuften - Grundrechtseingriff nicht genügt»
und zudem das überwiegende öffentliche Interesse an der Pfarrerbesoldung
nicht gegeben sei.
Zwar schuldet die Beschwerdeführerin wegen ihres Austritts aus der Kirche
keine Kirchensteuer, doch stört sie sich an der Tatsache, «dass die Löhne
der Geistlichen der drei Landeskirchen und eines Domherrn sowie ein Beitrag
an die Kosten des Bistums Basel aus den kantonalen Steuern bezahlt werden,
die einheitlich von allen steuerpflichtigen Personen erhoben werden,
unabhängig davon, ob sie einer Landeskirche angehören».
Show replies by date