Reformierte Glarner Synode wählt Ulrich Knoepfel zum neuen
Kirchenratspräsidenten
SCHWEIZ
Die Synode der reformierten Glarner Landeskirche hiess am 3. Juni
Bestimmungen zum Schutz der persönlichen Integrität gut. Sie wählte
Regierungsrätin Christine Bickel zur neuen Vizepräsidentin und Pfarrer
Ulrich Knoepfel zum neuen Kirchenratspräsidenten, wie es in einer
Mitteilung heisst.
RNA
Zum neuen Präsidenten des kantonalen Kirchenrates wurde Pfarrer Ulrich
Knoepfel aus Obstalden gewählt. Er wird sein Amt als Nachfolger von Pfarrer
Alfred Meier an der Herbst-Synode antreten. Es sei ihm ein Anliegen, die
junge und mittlere Generation wieder vermehrt ins kirchliche Leben
einzubeziehen. Die Kirche müsse aufpassen, dass sie sich nicht nur noch mit
sich selber beschäftige. Beispielsweise seien viele Familien überfordert
mit der Erziehungsarbeit. «Es fehlt an Sinn- und Wertorientierung. Da wäre
die Kompetenz der Kirche gefragt», so der neu gewählte Präsident.
Die Synode, letztmals geleitet von Christian Marti, erkor Regierungsrätin
Christine Bickel zur neuen Vizepräsidentin und hielt damit die Tradition
der direkten Verbindung zwischen Synode und Regierung aufrecht. «Ich habe
mich sehr gerne zur Verfügung gestellt», sagte die Bildungsdirektorin, die
Doppelmitglied der evangelisch-reformierten und der
evangelisch-methodistischen Kirche ist.
Vor einem halben Jahr noch zurückgewiesen, sei nun die abgeänderte Vorlage
betreffend Schutz der persönlichen Integrität klar gutgeheissen worden,
heisst es weiter. Es gehe dabei vor allem um Verletzungen durch Mobbing,
Anwendung von Gewalt und Grenzverletzungen im Bereich von Sexualität. «Das
Thema ist brandaktuell», sagte Kirchenratspräsident Alfred Meier. Es sei
absolut notwendig, als Kirche ein griffiges Instrumentarium zu haben:
«Damit werden die Würde des Menschen und die seelische, psychische,
physische und sexuelle Integrität aller Menschen, die mit der Kirche in
Kontakt kommen und von ihr Unterstützung und Begleitung in ihrer Lebens-
und Glaubenspraxis erhoffen, gewahrt und geschützt. Bei Widerhandlung kann
glaubwürdig gehandelt werden.»
Die Synode genehmigte die entsprechenden Änderungen der Kirchenordnung und
nahm Kenntnis von einem Entwurf «Verhaltensgrundsätze zum Schutz der
persönlichen Integrität», die dereinst einen verpflichtenden Bestandteil
des Musteranstellungsvertrages bilden werden. «Die Glarner Kirche hat nun
eine der klarsten Bestimmungen in der Kirchenordnung zu diesem Thema», so
der kantonale Kirchenratspräsident.
Die Synode genehmigte im Weiteren den Rechenschaftsbericht des kantonalen
Kirchenrates über das Amtsjahr 2009 und den Bericht der
Geschäftsprüfungskommission. Sie hiess die Jahresrechnung 2009 gut, in der
Quästor Markus Ramseier einen Vorschlag von 38100 Franken ausweist, und
nahm Kenntnis vom Finanzausgleich 2011. Die Kirchenordnung aus dem Jahr
1991 wurde nachgeführt und dabei vor allem sprachlich angepasst. Die
Ausbildung von Sozialdiakoninnen und Sozialdiakonen und deren Zulassung zum
Kirchendienst ist neu ebenfalls in der Kirchenordnung geregelt.
Show replies by date