Anti-Rassismus-Kommission beklagt lückenhaften Opferschutz
SCHWEIZ
Das geltende Recht schützt mangelhaft vor rassistischer Diskriminierung.
Dies kritisiert die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) und
fordert ein «klares Bekenntnis der Politik zu einer wirksamen
Anti-Rassismus-Politik».
RNA/kipa/sda
Die schweizerische Rechtsordnung weise in der Bekämpfung von rassistischer
Diskriminierung viele Mängel auf, kritisiert die EKR in einer
Medienmitteilung. Zwar existiere ein strafrechtliches Verbot zur Bekämpfung
von Diskriminierung, durch welches «Straftaten von Rechtsextremen,
persönliche Beleidigungen und der Vertrieb von Pamphleten durch einzelne
Personen» gut erfasst werden. Ausdrückliche Verbote der rassistischen
Diskriminierung fehlen nach Ansicht der EKR aber im Privatrecht und im
Verwaltungsrecht. Diese seien nötig, weil Rassismus «ein
gesamtgesellschaftliches Problem» sei.
Diskriminierungen aufgrund von Hautfarbe oder Ethnie gibt es laut EKR
tagtäglich «bei der Wohnungs- oder Arbeitsplatzsuche oder beim Zugang zu
Gütern und Dienstleistungen». Gerade in diesen Bereichen bleibe das
bestehende Recht oft wirkungslos. Die EKR fordert daher vom Gesetzgeber,
«das Recht so auszugestalten, dass es den von Diskriminierung betroffenen
Menschen wirksamen Schutz bietet».
Mit der Stellungnahme «Recht gegen rassistische Diskriminierung. Analyse
und Empfehlungen» analysiere die EKR das bestehende Recht auf seine
Tauglichkeit zur Bekämpfung von rassistischer Diskriminierung. Gestützt auf
die Analyse hat die EKR zehn Empfehlungen erarbeitet. Insbesondere
empfiehlt sie dem Gesetzgeber, privatrechtliche und aufsichtsrechtliche
Verbote rassistischer Diskriminierung zur Bekämpfung der Diskriminierung
zwischen Privaten zu erlassen. Zur Förderung der tatsächlichen Durchsetzung
von Diskriminierungsverboten seien Beratungsstrukturen, Ombudsstellen und
Schlichtungsstellen zu stärken beziehungsweise aufzubauen, so die EKR.
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