Hittnauer Kirchenglocken dürfen nachts weiter stündlich läuten
Die Anwohner um die Kirche Hittnau haben sich erfolglos gegen das
nächtliche Läuten der Kirchenglocken gewehrt. Die Baurekurskommission III
des Kantons Zürich hat entschieden, dass die Glocken weiterhin stündlich
schlagen dürfen.
RNA/sda
Die Anwohner hatten verlangt, dass der Stundenschlag der reformierten
Kirche zwischen 22 und 7 Uhr eingestellt und das Frühgeläut am Wochenende
von 7 auf 9 Uhr verschoben wird. Der Gemeinderat lehnte das Gesuch im
letzten Herbst ab.
Die Anwohner rekurierten dagegen. Wenn der nächtliche Stundenschlag nicht
untersagt werde, müsse der Lärm wenigstens durch technische Massnahmen auf
die zulässigen Grenzwerte beschränkt werden. Die Baurekurskommission wies
den Rekurs gegen den Gemeinderatsbeschluss ab, wie es in einer Mitteilung
der Gemeinde vom Montag heisst.
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