Zürich: Keine Änderung des Kirchengesetzes
SCHWEIZ
Die von Luwig A. Minelli eingereichte Einzelinitiative zur Änderung des
Zürcher Kirchengesetzes ist am Montag vom Zürcher Kantonsrat abgelehnt
worden. Der Chef der Sterbehilfe-Organisation «Dignitas» verlangte, dass
die römisch-katholische Kirche Steuererträge nicht an hierarchisch
übergeordnete Stellen weiterleiten dürfe. Seine Begründung: Es bestehe kein
wirksames Mitspracherecht insbesondere bei Bischofswahlen.
RNA
Solange die Römisch-katholische Körperschaft des Kantons Zürich bei der
Wahl der für den Kanton Zürich zuständigen Bischöfe, Weihbischöfe und
Generalvikare kein wirksames Mit-spracherecht besitze, «dürfen aus den
Erträgen aus den Kirchensteuern keine geldwerten Leistungen an nach
Kirchenrecht hierarchisch übergeordnete Stellen oder einseitig von diesen
abhängige Einrichtungen erfolgen, die nicht der demokratischen Kontrolle
durch die Römisch-katholische Körperschaft des Kantons Zürich unterstehen»,
so im Wortlaut Minellis Forderung, die im Kantonsrat aber keine
Unterstützung fand.
Show replies by date