BS: Totalrevision der Kirchenverfassung im Fahrplan
SCHWEIZ
Die Totalrevision der Kirchenverfassung der Evangelisch-reformierten
Kirche Basel-Stadt (ERK) hat in einer ausserordentlichen Sitzung der Synode
am 10. März eine weitere Hürde genommen. In der Detailberatung des Texts
folgte das Kirchenparlament dem Entwurf seiner vorberatenden
Spezialkommission, wie es in einer Mitteilung der ERK heisst.
RNA
Die Synode der ERK hat im Kirchgemeindehaus Oekolampad den Entwurf einer
neuen Verfassung im Detail durchberaten. Als hauptsächliche Änderungen
gegenüber der geltenden, mittlerweile hundertjährigen Verfassung, die
anlässlich der Trennung von Kirche und Staat im Kanton Basel-Stadt im Jahr
1910 in Kraft getreten ist, werden die Mitwirkungsrechte der Mitglieder
ausgebaut, wird der Wechsel vom Proporz- zum Majorzsystem in allen
kirchlichen Wahlen vollzogen, eine kirchliche Beschwerde und
Rekurskommission geschaffen, die Institution der Quartiergemeinde nach
einer Übergangsfrist aufgehoben und die Möglichkeit der Zusammenarbeit mit
anderen kirchlichen Gemeinschaften auf Verfassungsebene verankert.
Der Verfassungstext kann nun an der ordentlichen Frühjahrssitzung vom 16.
Juni von der Synode in zweiter Lesung definitiv zuhanden der
Volksabstimmung beschlossen werden. Hierauf wird der Verfassungstext im
Herbst der Gesamtheit der Mitglieder zur Abstimmung vorgelegt werden. Nach
Annahme durch mindestens zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen
tritt die neue Verfassung mit der Validierung der Volksabstimmung sofort
und damit genau 100 Jahre nach Erlass des geltenden Verfassungswerks
anlässlich der Trennung von Kirche und Staat im Kanton in Kraft.
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