ZH: Kirchenrat hat umstrittene neue Personalverordnung nochmals
überarbeitet
SCHWEIZ
Die neue Personalverordnung der Zürcher Landeskirche kam in der
Vernehmlassung vor allem bei den Pfarrpersonen schlecht an. Die Exekutive
hat jetzt den Entwurf nochmals überarbeitet – und die Sparvorgaben
weitgehend beibehalten.
RNA
Neu gewichtet hat der Kirchenrat den Bereich Freizeit und Familie. Anders
als die Angestellten der kantonalen Verwaltung sollen Mitarbeiter von
Landeskirche und Kirchgemeinden künftig generell 5 Wochen Ferien (6 Wochen
ab 60) erhalten, für Pfarrpersonen sind sogar generell 6 Wochen Ferien
vorgesehen. Für Pfarrpersonen im Gemeindeamt gilt eine wöchentliche
Richtarbeitszeit von 54 Stunden, bei den Spezialpfarrämtern (Spital- oder
Gefängnisseelsorge) sind es 48 Stunden. Abstand genommen hat der Kirchenrat
vom Ansinnen, Gemeinde- und Spezialpfarrämter unterschiedlichen Lohnklassen
zuzuteilen. Zu den familienfreundlichen Massnahmen gehört ferner, dass
Angestellte mit Kindern eine Zulage von 120 Prozent des gesetzlichen
Mindestansatzes erhalten sollen.
Eine ausführlichen Bericht lesen Sie dazu in der neusten Ausgabe der
«Reformierten Presse», die heute erschienen ist.
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