Glarner Kirchenrat unterstützt Kandidatur von David Weiss für
SEK-Präsidium
SCHWEIZ
An der Synode der reformierten Glarner Kirche am 3. Juni gab der
Kirchenrat seine Unterstützung für David A. Weiss bekannt. Der Kirchenrat
sei der Auffassung, dass es nach 24 Jahren Ratspräsidium durch Vertreter
der grossen Landeskirchen Zürich und Bern den Schweizer Kirchen gut tue,
sich von einem Vertreter einer kleineren oder mittleren Landeskirchen
repräsentieren zu lassen.
RNA
Der Glarner Kirchenratspräsident Alfred Meier hat an der Synode bekannt
gegeben, dass der kantonale Kirchenrat aus einem Dreiervorschlag die
Kandidatur von Pfarrer David Weiss, Luzern, zum neuen Präsidenten des Rates
des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes (SEK) unterstütze. Dies
teilte die Glarner Landeskirche am 4. Juni mit.
Der kantonale Kirchenrat nehme mit Genugtuung zur Kenntnis, dass für das
bedeutsame Amt drei Kandidaten zur Verfügung stünden. Es handle sich um
eine Richtungswahl im Sinne, welche reformierte Schweiz man wolle. David
Weiss stehe einer kleineren Minderheitskirche vor, die sich ein starkes
reformiertes Profil im katholischen Umfeld erarbeitet habe und lebe: «Der
Grossteil der reformierten Landeskirchen sind kleine und mittlere Kirchen,
die dadurch ihre ganz besonderen Herausforderungen haben und von ihren
Ressourcen her sowohl personell wie finanziell auf Kooperation, Vernetzung
und Zusammenarbeit mit den andern Kantonalkirchen angewiesen sind. David
Weiss steht dafür, genau diesen Bereich ausgezeichnet zu kennen und hat als
Präsident das Ziel, diese Bereiche auszubauen und zu fördern», so der
glarnerische Kirchenratspräsident.
Natürlich könne der schweizerische Protestantismus ohne die beiden grossen
Kirchen Zürich und Bern, die weit über die Hälfte der Finanzmittel
einbrächten und auch grosse personelle Ressourcen hätten, nicht existieren.
Der Glarner Kirchenrat sei aber der Auffassung, «dass nach 24 Jahren
Ratspräsidium durch Vertreter dieser grossen Landeskirchen es den Schweizer
Kirchen gut tut, sich von einem Vertreter dieser andern, eben meist
Minderheitskirchen oder kleineren und mittleren Landeskirchen
repräsentieren zu lassen, die meist keine oder nur marginal staatliche
Beiträge erhalten».
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