SEK gibt Handlungsempfehlungen zur Taufe
SCHWEIZ
Der Rat des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbunds (SEK) legt der
Abgeordnetenversammlung Empfehlungen für die Taufhandlung vor. Zudem wird
er beauftragt, Formulierungsvorschläge für Kirchenordnungstexte zum Thema
Taufe zu entwickeln.
RNA/comm.
Der Rat SEK empfiehlt seinen Mitgliedkirchen, die formalen Voraussetzungen
für eine Taufe kirchenrechtlich zu regeln sowie Formulierungen für die
Kirchenordnung zu prüfen, die den Zusammenhang von Taufe und
Kirchenmitgliedschaft verdeutlichen. Zur Taufe eines Mündigen gehöre der
Besuch eines Vorbereitungskurses und der Eintritt in die reformierte
Kirche. Bei der Taufe von Kleinkindern sollte mindestens ein Elternteil
Mitglied der evangelischen Kirche sein. Zudem brauche es eine angemessene
Vorbereitung der Eltern auf die Taufe und ihre Verpflichtung auf
christliche Erziehung. Voraussetzung für die Wahl der Paten soll sein,
dass
mindestens ein Pate oder eine Patin einer christlichen Kirche angehört.
Mit diesen Empfehlungen hat der Rat des SEK gestern seiner
Abgeordnetenversammlung das Positionspapier «Die Taufe in evangelischer
Perspektive» vorgelegt. Darin stellt er die verschiedenen Aspekte einer
evangelischen Taufe zusammen und gibt Empfehlungen für die Praxis der
Taufe. Damit soll die Diskussion unter den Mitgliedkirchen SEK angeregt,
eine erste Orientierung gegeben und ein gemeinsames Verständnis von Lehre
und Praxis der Taufe gefördert werden.
«Die Taufe ist Gegenstand intensiver Diskussionen», heisst es in einer
Pressemitteilung. «In der Öffentlichkeit wird die Einforderung des
Versprechens einer christlichen Erziehung teils als Zumutung für die
Eltern
und Paten empfunden.» Ebenso werde der Respekt vor der eigenen
weltanschaulichen Entscheidung des Heranwachsenden als Argument gegen die
Taufe Unmündiger angeführt. «Innerkirchlich wird immer wieder darauf
hingewiesen, dass die Taufe die Voraussetzung zum Empfang des Abendmahles
ist.»
Das Positionspapier «Die Taufe in evangelischer Perspektive» steht auf
www.sek.ch bereit.