Geschlechtsspezifische Verfolgung als Asylgrund
SCHWEZ/WELT
Mit einer Petition fordert Amnesty International das Parlament auf, die
geschlechtsspezifische Verfolgung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und
Transgender als Asylgrund ins Gesetz aufzunehmen. Der Bundesrat hat sich
gegen eine gleichlautende Motion von Nationalrätin Katharina Prelicz-Huber
ausgesprochen, über die am Mittwoch debattiert wird.
RNA/comm.
Die Menschenrechtsorganisation erinnert daran, dass weltweit Menschen
allein aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer
Geschlechtsidentität verhaftet, verhört, gefoltert oder sogar mit dem Tod
bestraft werden. Ohne eine gesetzliche Anerkennung dieser spezifischen
Verfolgung ist zu befürchten, dass die Schweiz weiterhin Asylsuchende
zurückschickt, auch wenn diesen Personen im Herkunftsland Verfolgung,
Folter und Tod drohen. Amnesty International stellt fest, dass die Schweiz
in der Asylpraxis zu wenig für den nötigen Schutz und die Bedürfnissen von
«Queer Refugees» unternimmt. Aktivistinnen und Aktivisten von
«Queeramnesty», der Amnesty-Fachgruppe für die Rechte von Lesben, Schwulen,
Bisexuellen und Transgender, haben deshalb am 2. März in Bern eine Petition
mit mehr als 2600 Unterschriften dem Parlament übergeben.
Die Bundesversammlung wird darin aufgefordert, die Flüchtlingsdefinition
im Asylgesetz anzupassen und geschlechtsspezifische Verfolgung als
Asylgrund ins Gesetz aufzunehmen. Das gleiche Anliegen verfolgt eine Motion
von Nationalrätin Katharina Prelicz-Huber, die am Mittwoch, dem 3. März
2010 im Parlament diskutiert wird. Der Bundesrat hat den Vorstoss zur
Ablehnung empfohlen, obwohl weltweit die Rechte von Lesben, Schwulen,
Bisexuellen und Transgender in etlichen Ländern verletzt werden. Iran,
Mauretanien, Nigeria, Katar, Saudiarabien, Sudan und Jemen kennen weiterhin
die Todesstrafe für homosexuelle Akte. In anderen Staaten sitzen Menschen
aufgrund ihrer tatsächlichen oder vermuteten sexuellen Orientierung im
Gefängnis.
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