Basel: Busse für muslimische Eltern wegen Schwimmunterricht
SCHWEIZ
In Basel-Stadt haben erstmals muslimische Eltern Bussen erhalten, weil sie
Kinder nicht am obligatorischen Schul-Schwimmunterricht hatten teilnehmen
lassen. Gebüsst wurden fünf Familien mit insgesamt sieben Kindern, wie das
Erziehungsdepartement am Donnerstag mitteilte.
RNA/kipa
Seit dem 1. August 2009 ist das revidierte kantonale Schulgesetz in Kraft,
das Rechte und Pflichten der Erziehungsberechtigten regelt. Es enthält
unter anderem Bussen für Erziehungsberechtigte, die ihre Kinder
vernachlässigen oder unbewilligt den Unterricht versäumen lassen. Das
Gesetz nimmt explizit keine Rücksicht auf die Motive.
In fünf Fällen verweigerten Eltern den Schwimmunterricht aus religiösen
Motiven, wie Erziehungsdirektor Christoph Eymann gegenüber der
Schweizerischen Depeschenagentur erklärte. In einem anderen Fall ging es um
individuelle Ferienplanung ausserhalb der Schulferien. Betroffen seien
jeweils Mädchen im Primarschulalter, die folglich keine zehn Jahre alt
seien. Basel-Stadt biete getrennten Schwimmunterricht für geschlechtsreife
Mädchen an, sagte Eymann. Für Jüngere sei gemischter Unterricht in
Badekleidern gemäss Absprache mit religiösen Organisationen zumutbar. Der
gesellschaftliche Zusammenhalt sei wichtig, sagte Eymann. Er will
Parallelgesellschaften verhindern. Bussen sind als ultima Ratio für
renitente Eltern vorgesehen. Sie können bis zu 1000 Franken betragen;
zuständig ist der Vorsteher des Erziehungsdepartements.
Eymann hat sie nun auf 350 Franken pro Kind und Elternteil festgelegt -
sie sollten spürbar sein und die Einsicht fördern. Eine Familie mit Mutter,
Vater und zwei betroffenen Kindern soll so 1400 Franken zahlen.
Die Bussen wurden nach langer Vorgeschichte ausgesprochen: Davor gab es
Gespräche mit Lehrern, Rektorat und Volksschul-Leitung - ergebnislos. Die
Eltern können die Busse bei der Gesamtregierung anfechten, und diese kann
den Entscheid ans Verwaltungsgericht delegieren. Im Wiederholungsfall sind
erneute Bussen möglich.
Die Eltern können beim Basler Regierungsrat Rekurs einlegen, dieser kann
den Fall auch an das Appellationsgericht weitergeben.
Show replies by date