Synode BE-JU-SO: Kirchenordnung in erster Lesung beraten
SCHWEIZ
In einer siebenstündiger Debatte hat die Synode der Reformierten Kirchen
Bern-Jura-Solothurn am 26. Mai die Teilrevision der Kirchenordnung
bezüglich der Ämterfrage und der Gemeindeleitung in erster Lesung beraten.
Voraussichtlich im Sommer 2011 kann die Teilrevision abgeschlossen werden.
Dies teilte der Kommunikationsdienst mit.
ref.ch
Mehr als dreissig der über hundert zur Revision vorgeschlagenen Artikel
der Kirchenordnung seien mit inhaltlichen und sprachlichen Varianten
diskutiert und entschieden worden, heisst es in einer Mitteilung. Dabei
sind grossmehrheitlich die Vorschläge des Synodalrates akzeptiert worden.
In der Schlussabstimmung passierte das Geschäft mit 139 zu 11 Stimmen. Für
die zweite Lesung, die voraussichtlich im Sommer 2011 stattfindet, nimmt
der Synodalrat gezielte Präzisierungen in die Prüfung.
In der Kirchenordnung ist geregelt, dass jedes Gemeindeglied aufgerufen
ist, in der Kirchgemeinde mitzuarbeiten. Damit wird die stark debattierte
Frage der Freiwilligenarbeit aufgefangen. Synodalrat Stefan Ramseier, der
den Grossteil der Änderungsvorschläge beantwortete, differenzierte die
Mitarbeit der Gemeindeglieder pragmatisch: Wer ohne Lohn mitmacht, ist ein
Freiwilliger, wer einen Lohn bezieht, versieht einen Dienst. Alle zusammen
sind für das Gedeihen der Kirchgemeinde verantwortlich.
Die Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn bestätigten nach intensiver
Diskussion das Pfarramt, das sozialdiakonische Amt und das Katechetenamt
als unverzichtbare Ämter einer Kirchgemeinde. Der Kirchgemeinderat bleibt
ein Organ. Auf Verordnungsstufe ist die Gleichwertigkeit der Ämter nun zu
konkretisieren. Wenig Emotionen lösten die Aspekte der Gemeindeleitung aus.
Für Synodalratspräsident Andreas Zeller ist die Berücksichtigung der
grossen Mehrheit der Vernehmlassungsantworten ein wesentlicher Grund für
die gute Akzeptanz. Die aktuelle Version unterscheidet sich in wesentlichen
Aspekten von der ersten Vorlage, was verschiedene Votanten würdigten. Der
Synodalrat habe in der Vorbereitung grossen Wert auf klare Formulierungen
und Regelungen gelegt.
Für konkrete Lösungen bei Konflikten in Kirchgemeinden erarbeitet der
Synodalrat bis zur zweiten Lesung ein differenziertes Interventionsschema.
Dabei gehe es auch darum, Mitarbeitende vor ungerechtfertigten Übergriffen
schützen zu können.
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