Zürich: Synodedebatte über Präsenz an Mittelschulen
SCHWEIZ
An ihrer zweiten Juni-Versammlung hat die reformierte Zürcher
Kirchensynode über die Präsenz der Kirchen an den Mittelschulen diskutiert.
Mehrere Mitglieder des landeskirchlichen Parlaments warnten vor einem
Rückzug aus diesem Bildungsbereich. Im Weiteren genehmigten die Synodalen
die Verordnung über die Ergänzungspfarrstellen. Kirchenrätin Helen
Gucker-Vontobel erklärte ihren Rücktritt auf Ende der Amtsdauer im
September 2011.
RNA/comm.
Im Rahmen der Debatte zum Jahresbericht 2009, der ohne Gegenstimme
genehmigt wurde, diskutierten die Synodalen unter anderem die Situation der
landeskirchlichen Präsenz an den Mittelschulen. Einige Votanten warnten vor
einem Rückzug, wie er bereits an der Volksschule stattgefunden habe. Die
Kirche sei in Medien und Öffentlichkeit nach wie vor sehr präsent und könne
Orientierung bieten. Wichtig sei dabei, dass die Kirche beziehungsweise
deren Vertreterinnen und Vertreter zu überzeugen vermöchten. Was nicht
durch Überzeugung erreicht werde, könne auch nicht durch Obligatorien
bewirkt werden.
Dem wurde nicht grundsätzlich widersprochen, aber es wurde doch auch
betont, dass diese Haltung keine Alternative zur Verantwortung des Staates
für religiöse Bildung sein dürfe, wie sie im neuen Volksschulfach Religion
und Kultur zum Ausdruck komme. Zwar werde dieses Fach nicht von kirchlichen
Lehrkräften unterrichtet, aber dafür sei es obligatorisch, was
gewährleiste, dass alle Schülerinnen und Schüler sich mit religiösen
Belangen auseinandersetzen. Der zuständige Kirchenrat Thomas Plaz teilte
mit, dass zurzeit an neuen Konzepten für die künftige Präsenz an den
Mittelschulen gearbeitet werde.
Aufgrund der Neufassung der Kirchenordnung musste die Verordnung über die
Ergänzungspfarrstellen, die der Kirchenrat zur Abfederung von Übergängen
oder aufgrund besonderer Verhältnisse in einer Kirchgemeinde einrichten
kann, nachgeführt werden. Bei dieser Gelegenheit wurden insbesondere
Anpassungen im Bereich der Zuteilungskriterien und bei den rechtlichen
Rahmenbedingen vorgenommen. Als besondere Verhältnisse gelten etwa das
Vorhandensein mehrerer oder grosser Alters- und Pflegeheime, Spitäler,
Pflegezentren und Kliniken oder wenn die Kirchgemeinde eine ausgeprägte
Zentrumsfunktion hat. Die Kirchensynode genehmigte die Verordnung ohne
Gegenstimme.
Im Rahmen der Kirchensynode erklärte Helen Gucker-Vontobel ihren Rücktritt
aus dem Kirchenrat auf Ende der Amtsdauer im September 2011. Helen
Gucker-Vontobel ist seit 1999 Mitglied des Kirchenrates und für das Ressort
Finanzen zuständig.
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