Beschwerde wegen Kirchenglocken abgewiesen
SCHWEIZ
Die Glocken der reformierten Kirche in Gossau ZH dürfen auch weiterhin
nachts die Zeit schlagen. Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines
Anwohners abgewiesen, der sich durch den übermässigen Lärm in seinem Schlaf
gestört fühlte.
RNA/sda/kipa
Der Anwohner einer 50 Meter vom Kirchturm entfernten Liegenschaft hatte
bereits früher vom Gemeinderat gefordert, dass die Nachtruhe einzuhalten
sei und zwischen 21.45 Uhr und 6.00 Uhr auf die Stunden- und
Viertelstundenschläge verzichtet werde. Das Geläut übersteige den
zulässigen Grenzwert von 60 Dezibel. Die Eingabe wurde abgewiesen und
gelangte vor das Zürcher Verwaltungsgericht. Dieses kam im Mai 2009 zum
Schluss, dass die Lärmschutzvorschriften nicht eingehalten seien, auf
Sanierungsmassnahmen aber verzichtet werden dürfe. Es seien nur wenige
Personen betroffen und der nächtliche Zeitschlag sei allgemein akzeptiert.
An der Beibehaltung dieser Tradition bestehe ein öffentliches Interesse.
Der Anwohner zog weiter ans Bundesgericht in Lausanne, das seine Beschwerde
nun ebenfalls abgewiesen hat. Die lärmrechtlichen Sanierungserleichterungen
seien rechtens.
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