AG: Landeskirchen begrüssen Volksentscheid zum Arbeitsrecht
SCHWEIZ
Am 13. Juni haben die Aargauer Stimmbürger mit deutlichem Nein zum
Einführungsgesetz für das neue Arbeitsrecht die vorgesehenen vier
arbeitsfreien Sonntage für das Verkaufspersonal abgelehnt. Sie haben damit
ein Signal gesetzt, das über den Kanton hinaus Beachtung finden könnte, so
die Landeskirchen in einer Mitteilung.
RNA
Die Kirchenräte der christkatholischen, römisch-katholischen und
reformierten Landeskirche stellen dankbar fest, dass die Aargauer
Stimmbürger dem arbeits- und konsumfreien Sonntag eine grössere Bedeutung
beimessen, als in der Gesetzesvorlage vorgesehen war.
Der Sonntag als zentrales Element im Rhythmus von Arbeit und Feiertag sei
für die Aargauer offensichtlich ein Kulturgut und eine wesentliche soziale
Errungenschaft der christlichen Gesellschaft, die durch das weitgehende
Verbot der Sonntagsarbeit gestärkt und nicht weiter geschwächt werden soll.
Insbesondere das Familienleben und das soziale Leben des Verkaufspersonals
und seiner Familien würden durch dieses Abstimmungsergebnis berücksichtigt,
so die Aargauer Landeskirchen in einer Mitteilung.
Die Kirchenräte der drei Aargauer Landeskirchen möchten den Sonntag als
Feiertag für die ganze Gesellschaft bewahren, damit er einen sinnvollen
Rhythmus geben kann. Sie engagieren sich nicht, damit mehr Leute am Sonntag
in die Kirche gehen – denn der Gottesdienstbesuch werde durch den Schutz
des Sonntags weder verbessert noch verschlechtert.
Die Sonntagsarbeit müsse auf jene Bereiche des gesellschaftlichen Lebens
beschränkt bleiben, wo sie tatsächlich nötig sei. Den in der Gesellschaft
immer enger werdende Raum für Begegnungen in Familie und Verwandtschaft und
für Aktivitäten in Vereinen, dem Dorf und den Kirchgemeinden gelte es zu
schützen. Nachdem 2005 die Aufhebung des Ladenschlussgesetzes nur äusserst
knapp vom Aargauer Volk angenommen wurde, haben die Aargauer nun ein Signal
in der entgegen gesetzten Richtung gegeben.
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