SEK: Forschung am Menschen nur mit dessen Einverständnis
SCHWEIZ
Der Schweizerische Evangelische Kirchenbund (SEK) begrüsst laut einer
Medienmitteilung den Bundesbeschluss zu einem Verfassungsartikel über die
Forschung am Menschen, der am 7. März den Stimmbürgerinnen und -bürgern
vorgelegt wird. Ein Defizit des Bundesbeschlusses bestehe aber weiterhin in
der Anerkennung der Ablehnung von einwilligungsunfähigen Personen gegenüber
einem Forschungsvorhaben.
RNA/comm.
Die Regelung der medizinischen und biotechnologischen Forschung am
Menschen auf Bundesebene sei, so der Kirchenbund, notwendig. Bereits 2006
habe der SEK mit seiner Vernehmlassungsantwort zu den ersten
Gesetzesentwürfen des Bundes auf den unbedingten Vorrang der Menschenwürde
vor der Forschungsfreiheit hingewiesen. Kein Forschungszweck könne die
staatliche Pflicht zum unbedingten Schutz der Menschenwürde und seiner
Rechte einschränken oder relativieren. Ein Defizit ortet der SEK bei der
Anerkennung der Ablehnung von einwilligungsunfähigen Personen gegenüber
einem Forschungsvorhaben. Der Bundesrat erkläre eine solche Ablehnung zwar
grundsätzlich für relevant, lasse aber offen, welches Verhalten als
bindende Ablehnung gelte. «Gegenüber dieser Unklarheit im
Verfassungsartikel betont der SEK die ausnahmslose Geltung der ablehnenden
Äusserung einer betroffenen Person, das generelle Verbot fremdnütziger
Forschung sowie eine äusserst rigide Bewilligungspraxis bei Menschen, bei
denen davon ausgegangen werden muss, dass sie nicht in der Lage sind, ihre
Situation angemessen einzuschätzen und zu überblicken.»
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