AG: Totalrevidierte Kirchenordnung im Eilzugstempo beraten
SCHWEIZ
An einem einzigen Synodentag ist die gesamtrevidierte Kirchenordnung der
Reformierten Landeskirche Aargau am Mittwoch durchberaten worden. Zu den
meisten Diskussionen haben Taufe und Abendmahl geführt.
RNA/comm.
Beim Abendmahl wurde diskutiert, ob wirklich «alle», auch Angehörige
anderer Religionen, daran teilnehmen dürfen. Der Kirchenrat und viele
Synodale plädierten für die vorliegende Formulierung der Einladung: «alle,
welche die Gemeinschaft mit Christus und seiner Gemeinde suchen». Niemand
solle vor dem Abendmahl überprüft werden, ob er berechtigt sei, daran
teilzunehmen. Die Synode stimmte der offenen Formulierung zu.
Neu sieht die Kirchenordnung in Sachen Taufe vor, dass mindestens ein
Elternteil und der Täufling der reformierten Kirche angehören. Die beiden
Taufpaten sollen zumindest einer christlichen Konfession angehören, das
heisst, sie können auch katholisch oder orthodox, müssen aber Mitglied
einer Kirche sein. In der Diskussion wiesen einige Pfarrer darauf hin, dass
ein Kind oft erst mit einem Jahr getauft werde, während Gotte und Götti
meistens schon seit der Geburt feststünden. Die Kirchenordnung
unterscheidet das Patenamt mit seiner Aufgabe der Begleitung im
christlichen Glauben aber nicht von der gesellschaftlichen Tradition von
Gotte und Götti. Die Synode hielt an der vorgeschlagenen Zugehörigkeit der
Paten zu einer christlichen Konfession fest mit dem Hinweis darauf, dass im
nächsten Satz ausdrücklich «Ausnahmen aus seelsorgerlichen Gründen möglich
sind». Lutz Fischer-Lamprecht, Synodaler und Co-Präsident des Aargauer
Pfarrkapitels, sagte, dass gemäss einer internen Umfrage die weitaus
meisten Pfarrerinnen und Pfarrer auch Paten akzeptieren würden, die nicht
einer Kirche angehörten und deshalb eine flexible Praxis begrüssen würden.
Besondere Beachtung fand eine theologische, teilweise auch sehr
persönliche Diskussion über die Möglichkeit einer Wiedertaufe, die durch
die eindeutige Bestimmung in «Die Taufe ist einmalig» ausgeschlossen ist.
Die Synode bestätigte die Einmaligkeit der Taufe eindeutig.
Auch über Kindersegnung und Konfirmation wurde diskutiert. Laut Beschluss
der Synode erfolgt diese nicht nur «auf Wunsch» in einem
Gemeindegottesdienst, sondern immer. Bei der Konfirmation wurde ein Wunsch
abgelehnt, die Verbindung zur Taufe und das aktive Ja der Konfirmandinnen
und Konfirmanden zum christlichen Glauben stärker zu betonen. Die im Aargau
aussergewöhnliche Definition der Konfirmation als Abschlussfeier des
kirchlichen Unterrichts müsse an einer anderen Synode separat und nicht an
dieser Stelle in Frage gestellt werden, hiess es.
Bei der Wahl des Kirchenrates diskutierte die Synode plötzlich intensiv
über eine von der GPK vorgeschlagene Begrenzung der Amtszeit des
Kirchenratspräsidiums auf drei Amtsperioden. Im Interesse einer Stärkung
des politischen Amtes lehnte die Synode dies aber mit grosser Mehrheit ab.
Der Vorschlag, ein Referendumsbegehren für Kirchenpflegen einzuführen,
beinhaltete, dass 20 Kirchenpflegen das Referendum gegen einen
Synodeentscheid verlangen können. Zu einer Abstimmung kam es aber nicht,
weil Claudia Bandixen die Idee aufnahm und versprach, sie von einer
Fachgruppe prüfen zu lassen.
Die Schlussabstimmung über die ganze Kirchenordnung und die Anträge des
Kirchenrates findet am 9. Juni statt.
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