ZH: Landeskirchliche Finanzen unter neuen Vorzeichen
Das neue Kirchengesetz führt in der reformierten Landeskirche zu
veränderten Finanzflüssen. Das ist nicht nur mit zahlreichen Umstellungen
in der Rechnungslegung, sondern auch mit finanziellen Einbussen verbunden.
RNA/kid
Mit Inkrafttreten des neuen Kirchengesetzes per 1. Januar 2010 ändern sich
die Finanzströme der reformierten Landeskirche. Laut einer Pressemitteilung
trägt der Voranschlag der Zentralkasse für das kommende Jahr diesen
Veränderungen Rechnung. Im Hinblick auf die erweiterte Rechenschaftspflicht
der Landeskirche gegenüber dem Kanton werden die Kosten für Dienste neu von
solchen für Strukturen unterschieden. Im Rahmen des neuen Finanzsystems
werden die Löhne der Pfarrerinnen und Pfarrer vollumfänglich durch die
Zentralkasse ausgerichtet. Zugleich entfällt bei den Staatsbeiträgen
aufgrund des Ausgleichs mit der katholischen Kirche ab kommendem Jahr eine
erste Tranche von 3,5 Mio. Franken. Hinzu kommen weitere Belastungen der
Zentralkasse wie beispielsweise die künftige Zentralisierung der
Spitalseelsorge.
Der Prozentsatz für den Beitrag der Kirchgemeinden an die Zentralkasse
erhöht sich aufgrund dieser Voraussetzungen auf 2,55 Steuerprozente. Der
spontane Vorschlag mehrerer Synodemitglieder, den Beitragssatz auf 2,6
Prozent zu setzen, um für die Zentralkasse ein ausgewogenes Budget zu
erreichen, fand keine Mehrheit. Für 2010 ist ein Aufwandüberschuss von
930'000 Franken budgetiert. Das liege bei einem Umsatz von rund 100 Mio.
Franken im Streubereich, meinten die Synodalen. Insgesamt ist das Ziel des
Kirchenrates, den Anteil des Zentralkassenbeitrags an den Steuereinnahmen
der Kirchgemeinden in den kommenden Jahren unter 30 Prozent zu halten.
Die Kirchensynode genehmigte den Voranschlag 2010 mit grossem Mehr.
Darüber hinaus bewilligte sie einen Rahmenkredit von 22,8 Mio. Franken für
Ergänzungspfarrstellen. Es handelt sich dabei um einen Kredit für die
Übergangszeit von 2010, wenn das neue Kirchengesetz in Kraft tritt, bis
2012, wenn am 1. Juli die neue vierjährige Amtsdauer sowohl der
ordentlichen wie auch der Ergänzungspfarrstellen beginnt. In diesem
Zeitraum gehen aufgrund der Anpassung an den Mitgliederbestand rund 15
Ergänzungspfarrstellen verloren. Der Kirchenrat hat im September mit den
betroffenen Kirchgemeinden Gespräche geführt.
Show replies by date