Kirchenbund fordert verlässlichen Rechtsschutz für Asylsuchende
SCHWEIZ
Der Schweizerische Evangelische Kirchenbund (SEK) unterstützt die Absicht
des Gesetzgebers, den Rechtsschutz von Asylsuchenden zu erweitern, wendet
sich aber gegen die Abschaffung der Hilfswerksvertretung bei Anhörungen
sowie gegen die Verkürzung der Beschwerdefristen. Dies schreibt der SEK in
einer Medienmitteilung vom 23. März.
RNA
Der Rat des SEK halte im Gegensatz zum Gesetzesentwurf in seiner
Vernehmlassungsantwort zur Änderung des Asyl- und Ausländergesetzes an der
Beibehaltung der Hilfswerksvertretung bei Anhörungen fest, wie es in einer
Mitteilung heisst.
Die Hilfswerksvertretungen trügen als Beobachter und Ressourcenpersonen
wesentlich zur Qualitätssicherung der Asylverfahren sowie zur Aufklärung
von Missverständnissen in den Befragungen bei. In rund 80 % der Anhörungen
werde von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Hilfswerksvertretung
Zusatzfragen stellen zu lassen.
Ohne die Hilfswerksvertretung könnten Verfahrensprobleme nur noch im
Nachhinein festgestellt werden, heisst es. Dies belaste die
Rechtsberatungsstellen und die Beschwerdeebene finanziell und zeitlich. Mit
dem Wegfall läge die Qualitätssicherung alleine bei den zuständigen
Behörden. Im Gesetzesentwurf werden jedoch keine Vorschläge dafür
unterbreitet, wie Kompetenz und Auftrag der Hilfswerke ersetzt werden
sollen.
Der SEK fordert ausserdem den unentgeltlichen Zugang zur Verfahrens- und
Rechtsberatung für alle Asylsuchenden. Derzeit wird die Finanzierung der
Rechtsberatungsstellen ausschliesslich durch die Kirchen und deren
Hilfswerke sichergestellt. Der Rat SEK schlägt eine staatliche
Teilfinanzierung der bestehenden Rechtsberatungsstellen vor.
Die Verkürzung der Beschwerdefristen von 30 auf 15 Tage lehnt der Rat SEK
ab. Sie führe zu einem höheren Arbeitsdruck der Beratungsstellen und
schränke die Möglichkeiten der Gesuchstellenden ein. Der Rechtsschutz der
Asylsuchenden würde damit markant geschwächt.
Show replies by date