Synode BE-JU-SO: Kirchenparlament insgesamt mit Kirchengesetz
einverstanden
SCHWEIZ
Die Vorberatung des Gesetzes über die bernischen Landeskirchen stösst beim
Kirchenparlament der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn insgesamt auf
Zustimmung. Der Kompromissvorschlag zur reduzierten Residenzpflicht wurde
am 27. Mai nach intensiver Diskussion akzeptiert.
RNA
Engagierte Voten insbesondere aus Pfarrkreisen zeigten die Wichtigkeit der
Pfarr-Präsenz in den Gemeinden, wie es in einer Mitteilung der Reformierten
Kirchen Bern-Jura-Solothurn heisst. Synodalratspräsident Andreas Zeller
habe den Kompromissvorschlag für eine reduzierte Residenzpflicht begründet,
der auf die grosse Zahl Teilzeitpfarrstellen und den gesellschaftlichen
Wandel angemessen Rücksicht nehme. Für rund die Hälfte aller Kirchgemeinden
mit Einzelpfarramt ändere sich nichts, indem eine Person pro Gemeinde
residenzpflichtig bleibe.
Die Regelung der Residenzfrage wurde gemäss Mitteilung in der ganzen
Bandbreite von Verschärfung bis hin zur generellen Abschaffung diskutiert.
Einig waren sich alle Votanten, dass die Verankerung einer Pfarrperson in
der Kirchgemeinde nicht primär von der Wohnsitzpflicht, sondern ebenso von
der individuellen Integrationsbemühung abhängt. In jedem Fall gehe es um
eine sorgfältige Güterabwägung gegenüber gesellschaftlichen Veränderungen.
Andreas Zeller betonte den Stellenwert des neuen Kirchengesetzes, welches
das enge und schweizweit einzigartige Verhältnis zwischen Kanton und
reformierter Landeskirche in modernisierter Form weiterführen werde.
In einer Grussbotschaft hat Setri Nyomi als Generalsekretär des
Reformierten Weltbundes der Synode für das Engagement in weltweit wichtigen
Themen wie der Wassererklärung, dem interreligiösem Dialog, dem Konflikt
zwischen Israel und Palästina oder der Globalisierung gedankt. Er erinnerte
die Synodalen an die Verpflichtung zu Gerechtigkeit, Frieden sowie
Bewahrung der Schöpfung.
Show replies by date