Zürcher Synode: Weitgehende Zustimmung zu neuer Personalverordnung
SCHWEIZ
Die reformierte Zürcher Kirchensynode hat am Dienstag die Beratung der
neuen Personalverordnung (PVO) in Angriff genommen. Die Synodalen sprachen
dabei den Kirchgemeinden bei der Vergütung von Sitzungsgeldern mehr
Gestaltungskompetenz zu.
RNA/sda/comm.
Kirchenrat und Kommission hatten von einem Anspruch auf Sitzungsgelder
absehen wollen. Sie plädierten dafür, die Zeit für Sitzungen in das
Arbeitspensum zu integrieren.
Eine längere Diskussion führte die Synode über den Umgang mit
Personaldaten und den Datenschutz. Eine Synodalin plädierte für die
Streichung eines Teilartikels, der für Mitarbeitende die Möglichkeit
vorsieht, in Personaldossiers unbewiesene Personendaten als solche zu
kennzeichnen. Unbewiesenes sollte vielmehr aus den Personaldossiers
entfernt werden. Die Synodalen folgten jedoch der Argumentation des
Kirchenrates und der Kommission zur Beibehaltung des Teilartikels. Der
Datenschutz sei für Personaldaten auch so gewährleistet. Streiche man den
Teilartikel, bestehe die Gefahr, dass Schattendossiers geführt würden.
Die Grundanliegen der PVO erhielten bisher weitgehende Zustimmung. Trotz
düsterer wirtschaftlicher Grosswetterlage sei das neue Personalrecht der
Zürcher Landeskirche im Vergleich zu anderen Kantonen grosszügig
ausgestaltet, hielt Fritz Oesch, Präsident der vorberatenden Kommission,
während der Eintretensdebatte fest. Kirchenratspräsident Ruedi Reich wies
in diesem Zusammenhang vor allem auf die familienfreundliche Ausgestaltung
der PVO hin. Sie sieht neu eine fünfte Ferienwoche für Mitarbeitende sowie
weiterhin eine Kompensationsferienwoche für Gemeindepfarrerinnen und
Gemeindepfarrer vor. Ausserdem ist eine Familienzulage von 120 Prozent des
gesetzlichen Minimums geplant.
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