Zürcher Synode verabschiedet Finanzordnung
SCHWEIZ
Die reformierte Zürcher Kirchensynode hat am Dienstag die Beratungen zur
Finanzverordnung abgeschlossen und der Vorlage klar zugestimmt. Im
Vordergrund der Debatte stand die Neuregelung des Finanzausgleichs unter
den Kirchgemeinden. Ein Antrag, eine Obergrenze der Beiträge für den neuen
Ausgleichsfonds festzusetzen, wurde abgelehnt.
RNA/comm.
Die Zürcher Landeskirche setzt mit einer so genannten
Steuerkraftabschöpfung neu auf einen direkten Finanzausgleich. Auf der
Basis eines entsprechenden Abschöpfungssatzes entrichten die Kirchgemeinden
einen Beitrag in einen separaten Fonds. Leistungen aus dem
Finanzausgleichsfonds können Kirchgemeinden beantragen, deren Steuerfuss
drei oder mehr Prozente über dem gewogenen kantonalen Mittel der
Kirchensteuerfüsse liegt. Der Kirchenrat geht davon aus, dass mit dem neuen
Modell rund ein Drittel der Kirchgemeinden in den Fonds einzahlen und ein
weiteres Drittel daraus Leistungen beziehen wird.
Einen Minderheitsantrag der vorberatenden Kommission, die Beiträge an den
Finanzausgleichsfonds auf 4 Millionen Franken zu begrenzen, lehnten die
Synodalen deutlich ab, unter anderem mit dem Argument, dass mit der vor
zwei Wochen beschlossenen Begrenzung des generellen Beitragssatzes an die
Zentralkasse auf 3,5 beziehungsweise auf 37 Prozent der Steuereinnahmen der
Kirchgemeinden eine genügende Sicherung eingebaut wurde.
In der neuen Finanzverordnung ist weiter neu eine Fachstelle verankert,
die die Kirchgemeinden auf deren Ersuchen hin bei Bauvorhaben berät und
begleitet. Die Finanzverordnung unterliegt dem fakultativen Referendum und
soll auf Anfang 2011 in Kraft treten.
Ausserdem wurde an der Synode eine Interpellation an den Kirchenrat zum
Verhältnis der Reformierten zum Islam und zum zukünftigen Handeln nach der
Minarett-Abstimmung eingereicht.
Show replies by date