Muslimische Sportlerin muss sich an Regeln des Verbandes halten
SCHWEIZ
Das Verbot, beim Basketball ein Kopftuch zu tragen, bedeutet für eine
Muslimin zwar eine Einschränkung der Persönlichkeitsrechte, sei jedoch
zumutbar und keine Diskriminierung. Dies hält das Amtsgericht Luzern-Land
in einem Urteil fest.
RNA/sda
Der Verband Pro Basket hatte der 19-jährigen Basketballspielerin verboten,
bei der Nationalliga-B-Mannschaft des STV Luzern mit Kopftuch zu spielen.
Der Verband stützte sich dabei auf das internationale Reglement des
Basketballs. Im letzten November reichte der grüne Nationalrat Daniel
Vischer als Anwalt der Sportlerin beim Amtsgericht Luzern-Land ein
Rechtsbegehren ein. Verlangt wurde im Sinne einer vorsorglichen Massnahme
die Bewilligung zum Spielen mit Kopfbedeckung – dies für die Dauer eines
Prozesses wegen Persönlichkeitsverletzung, den die Sportlerin anstrebt.
Mit dem am Mittwoch publizierten Urteil wird das Gesuch abgewiesen.
Insgesamt sei das Interesse des Verbandes, die Spiele nach international
geltenden Regeln abzuhalten, höher zu gewichten als das individuelle
Interesse der Klägerin, heisst es im Entscheid. Das Kopftuch werde auch von
Musliminnen selbst kontrovers diskutiert. Ob es eine zwingende religiöse
Pflicht sei oder eher kulturell bedingt, sei umstritten.
Dem Basketballverband wird attestiert, dass seine Bekleidungsvorschriften
zwar recht detailliert, im Interesse eines geordneten Ablaufs des
sportlichen Wettkampfes aber vertretbar seien. Der Klägerin, die sich für
ein Leben in der westlichen Gesellschaft entschieden habe und offenbar
bestens integriert sei, dürfe das Ablegen des Kopftuches während
offizieller Spiele zugemutet werden, heisst es weiter. Im Übrigen habe sich
die Klägerin mit ihrer Unterschrift unter dem Lizenzvertrag verpflichtet,
die offiziellen Basketball-Regeln einzuhalten.
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