Weg-Wort vom 16. November 2010
Gegenvorschlag
Unsere Gesellschaft braucht keine neuen gesetzlichen Bestimmungen über unser
Verhältnis zu den ausländischen Mitbewohnerinnen und Mitbewohnern. Die
geltenden Regelungen genügen dazu hinlänglich - und zwar für alle
Lebensbereiche.
Was uns allen aber gut tun würde, ist in erster Linie eine Änderung unserer
Denkgewohnheiten und unserer inneren Haltung den Ausländern gegenüber. Der
Schriftsteller Franz Hohler macht dazu einen überraschenden und
herausfordernden Vorschlag auf seine ihm eigene Weise. Unter dem Titel
Gegenvorschlag hat er zur folgenden Änderung der schweizerischen
Bundesverfassung aufgerufen:
Im Wissen darum, dass ohne sie
weder Häuser, Strassen noch Tunnels gebaut würden,
weder Spitäler, Alters- und Pflegeheime, Hotels und Restaurants betrieben
würden,
weder Abfall, Reinigung, Verkehr und Informatik
bewältigt würden,
bedankt sich die Eidgenossenschaft bei allen Ausländerinnen und Ausländern,
die hier arbeiten. Sie gibt ihrer Freude darüber Ausdruck, dass sie mit
ihrer Tätigkeit das Leben in unserem Lande ermöglichen und heisst sie als
Teilnehmer dieses Lebens willkommen.
Sie hofft, dass es ihnen gelingt, sich mit den hiesigen Gebräuchen vertraut
zu machen, ohne dass sie ihre Herkunft verleugnen müssen.
Sollten sie straffällig werden, unterliegen sie denselben gesetzlichen
Bestimmungen wie die Schweizer Bürgerinnen und Bürger.
Übergangsbestimmungen:
Dieser Gegenvorschlag bedarf nicht der Volksabstimmung. Er tritt für
jedermann vom Moment an in Kraft, da er dessen Richtigkeit erkannt hat.
Wir wünschen Ihnen einen guten und gesegneten Tag!
Die Seelsorgenden der Bahnhofkirche
Roman Angst, Toni Zimmermann
Iris Daus, Rolf Diezi
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