Heks: Kritik an SVP-«Volksbefragung» zu Asyl- und Ausländerpolitik
SCHWEIZ
Das Hilfswerk der Evangelischen Kirchen Schweiz (Heks) distanziert sich
von der am Dienstag lancierten «Volksbefragung» der SVP zur Asyl- und
Ausländerpolitik. Diese hebe Einzelfälle hervor und stelle somit alle
Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz unter Generalverdacht.
RNA/comm.
«Die SVP blendet aus, dass Zehntausende von Ausländerinnen und Ausländern
sich in der Schweiz bestens integriert haben und wichtige Stützen unserer
Volkswirtschaft sind», schreibt das Heks in einer Medienmitteilung. Ganze
Sektoren der Schweizer Volkswirtschaft wie etwa der Tourismus, das
Gesundheits- oder Bauwesen würden ohne ausländische Arbeitskräfte spürbar
geschwächt. Sie finanzierten auch einen nicht zu unterschätzenden Teil der
Sozialwerke. Darüber hinaus seien Menschen aus anderen Kulturen eine
wertvolle Bereicherung für die Schweizer Gesellschaft.
Gesetzesübertretungen und Missbräuche seien weder bei Schweizerinnen und
Schweizern noch bei Ausländerinnen und Ausländern zu dulden. Es gebe jedoch
genügend Gesetze, die solche Missbräuche ahndeten. Diese gelte es
konsequent durchzusetzen.
Ängste der Bevölkerung gegenüber Fremden müssten besser wahr- und
ernstgenommen werden. Dazu brauche es einen sachlichen Dialog mit allen
Beteiligten, der von gegenseitigem Respekt und Toleranz geprägt sei. In
zahlreichen Projekten leiste das Heks konkrete Beiträge zur Verständigung
zwischen Kulturen, Religionen und Nationalitäten.
Bundesgericht weist Beschwerde gegen Zürcher Sterbetourismus-Initiative ab
SCHWEIZ
Das Zürcher Stimmvolk darf über die Initiative «Nein zum Sterbetourismus»
abstimmen. Nach Angaben der Nachrichtenagentur sda wies das Bundesgericht
eine Beschwerde gegen die Gültigerklärung der Zürcher Initiative ab.
RNA/kipa
Die Initiative der Eidgenössischen Demokratischen Union (EDU) will dem
«Sterbetourismus» im Kanton Zürich einen Riegel schieben. Sie war im Januar
vom Zürcher Kantonsrat für gültig erklärt worden, obwohl der Regierungsrat
dem Kantonsparlament beantragt hatte, sie für ungültig zu erklären. Die
Initiative verstosse gegen Bundesrecht, lautete die Begründung. Mit ihrer
Entscheidung vom Donnerstag wiesen die Lausanner Bundesrichter eine
entsprechende Beschwerde zurück. Ein möglicher Verstoss gegen Bundesrecht
könne erst nach einer allfälligen Annahme der Initiative geltend gemacht
werden.
Das Strafgesetzbuch verbietet die Hilfe oder Verleitung zum Suizid dann,
wenn sie aus selbstsüchtigen Beweggründen erfolgt. Die gegenwärtige
Regelung ist aber stark umstritten. Eine mögliche strengere Reglementierung
oder gar ein Verbot der Suizid-Beihilfe wird auf nationaler Ebene
diskutiert.
Herbstkampagne 2010 von Mission 21 für fairen Handel
SCHWEIZ
Im Oktober lanciert Mission 21 die Kampagne «Wir glauben an fairen Handel.
Gemeinsam setzen wir Zeichen für Arbeit, Würde und Gerechtigkeit».
RNA/comm.
Mission 21 unterstützt, so eine Medienmitteilung, ihre Partnerkirchen und
–organisationen dabei, Fair-Trade-Projekte in Kamerun, Indonesien, Malaysia
und Bolivien aufzubauen und weiterzuentwickeln. Ab August stehen unter
www.mission-21.org/fairtrade Hintergrundinformationen und Materialien für
die Arbeit in Kirchgemeinden zur Verfügung.
Saudi-Arabien: Zehn Jahre in die falsche Richtung gebetet
WELT
In Saudi-Arabien haben die Mitglieder einer islamischen Gemeinde
festgestellt, dass sie zehn Jahre lang in die falsche Richtung gebetet
haben.
RNA/sda
«Zehn Jahre lang haben wir mit Blick auf die Gebetsnische der Moschee
gebetet, die nach Nordosten zeigt, obwohl sie eigentlich nach Südosten
zeigen sollte», sagte ein Mitglied der Gemeinde in der Ortschaft Hadda, die
nur 20 Kilometer von Mekka entfernt liegt, der Zeitung «Saudi Gazette»
(Donnerstagsausgabe).
Muslime in aller Welt beugen ihr Haupt beim Gebet in Richtung auf die
Kaaba, das zentrale Heiligtum des Islams in Mekka. In den Moscheen zeigt
eine auf die Kaaba ausgerichtete Gebetsnische an, wie sich die Gläubigen
zum Gebet aufstellen müssen. Die Besucher der kleinen Moschee lösten ihr
Problem erst einmal pragmatisch: Sie richten ihre Gebetsteppiche jetzt in
Richtung Südosten aus.
Sprengstoffanschlag auf ukrainische Kathedrale
WELT
Bei einem Sprengstoffanschlag auf die Kathedrale der ukrainischen Stadt
Saporoschje ist am Mittwoch eine 80 Jahre alte Nonne getötet worden.
Mindestens acht weitere Menschen wurden bei der schweren Explosion im
Südosten der Ukraine verletzt, wie Medien berichteten.
RNA/sda
Der Sprengsatz detonierte gegen 16.30 Uhr Ortszeit in einer Ecke des
Gotteshauses. Die Hintergründe des
Anschlags waren zunächst unklar.
Die Kathedrale gehört zum Moskauer Patriarchat der russisch-orthodoxen
Kirche. Der blutige Zwischenfall ereignete sich am letzten Tag eines im
Land heftig umstrittenen Besuchs des Moskauer Patriarchen Kirill in Kiew.
Kirill will die gespaltene ukrainische Orthodoxie vereinen und sie wieder
unter das Dach Moskaus holen. Dabei geht es in erster Linie um eine
Wiedervereinigung des Moskauer und des Kiewer Patriarchats. Daneben gibt es
aber noch andere ukrainische Orthodoxe. Viele von ihnen sind für die
Eigenständigkeit ihrer Kirche als Symbol für die Unabhängigkeit des Landes.
Manche ukrainische Nationalisten befürchten nach dem Regierungswechsel in
Kiew und dem Amtsantritt des pro-russischen Präsidenten Viktor
Janukowitsch, dass die russisch-orthodoxe Kirche ihren Einfluss erheblich
ausweitet. Bei Protesten gegen die neuntägige Rundreise Kirills waren in
den vergangenen Tagen zahlreiche Demonstranten festgenommen worden.
Anklage gegen Basler Muslim-Sekretär erhoben
SCHWEIZ
Der Sekretär der Muslimischen Gemeinde Basel, Aziz Osmanoglu, muss
voraussichtlich vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft Basel wertet
verschiedene seiner Äusserungen als Aufruf zur Gewalt, meldete die «Basler
Zeitung» am Mittwoch.
RNA/kipa
In der Dokumentation «Hinter dem Schleier – Muslim-Report Schweiz» des
Schweizer Fernsehens im April hatte sich Osmanoglu für die Einführung der
Scharia ausgesprochen. Er erachtete es als rechtens, dass ein Mann seine
Frau schlagen kann, um sie zum Beischlaf zu zwingen, und habe das
Abschlagen der Hand von Dieben befürwortet.
Die Ermittlungen des Kriminalkommissariates sind abgeschlossen, meldet die
Staatsanwaltschaft Basel. Sie hat nun Anklage gegen den 34 Jahre alten Mann
wegen öffentlicher Aufforderung zu Verbrechen und zur Gewalttätigkeit beim
Basler Strafgericht erhoben.
Im Fernseh-Beitrag rechtfertigte der Sekretär der Muslimischen Gemeinde
Basel das Schlagen von Ehefrauen mit religiösen Argumenten. Die
Rechtfertigung beziehungsweise Bagatellisierung von körperlicher Gewalt
gegen Ehefrauen habe durchaus als Aufforderung zur Gewalt verstanden werden
können, heisst es von Seiten der Staatsanwaltschaft. Gerade weil Osmanoglu
der Einführung der Scharia in der Schweiz das Wort geredet habe, sei es für
den unbefangenen Zuschauer leicht erkennbar gewesen, dass er «seine
Glaubensbrüder zu schwerer und einfacher Körperverletzung» einerseits und
zu «Vergewaltigung und sexueller Nötigung» andererseits habe bewegen
wollen, zitiert die «Basler Zeitung» aus der Anklageschrift der Basler
Staatsanwaltschaft. Daraufhin hätten seine Worte abgezielt, die von einer
gewissen Eindringlichkeit gewesen seien. Die Staatsanwaltschaft geht davon
aus, dass der Angeklagte den Fernsehbeitrag vor der Ausstrahlung visioniert
und genehmigt habe.
Osmanoglu, ein Schweizer türkischer Abstammung, sei im Alter von 16 Jahren
auf eine streng orthodoxe Koranschule in der Türkei geschickt worden,
schreibt die Zeitung. Er hat verschiedentlich erklärt, seine Aussagen am
Fernsehen seien missverstanden worden.
Grünes Licht für Taufriten im Jordan
WELT
Das israelische Tourismusministerium hat grünes Licht für die Fortsetzung
von Taufriten im Jordan gegeben: Eine Wasseruntersuchung im Auftrag der
Zivilverwaltung des Militärs im Westjordanland habe eine ausreichende
Wasserqualität ergeben, heisst es in einer Mitteilung vom Dienstag. Damit
widersprach die Behörde Umweltschützern, die vor Gesundheitsrisiken bei
Wasserkontakt an der traditionellen Taufstelle am Jordan gewarnt hatten.
RNA/kipa
Die Taufstelle am unteren Jordanlauf solle bald vollständig für Pilger
geöffnet werden, so das Ministerium. Bisher ist der ganze untere Jordanlauf
auf israelischer Seite militärisches Sperrgebiet, weshalb Besuche an der
Taufstelle mit der Zivilverwaltung des Militärs abgestimmt werden müssen.
Das Heiligtum auf der gegenüberliegenden jordanischen Seite hingegen ist
ganzjährig gut besucht. Viele Pilgergruppen feiern im Wasser oder am Ufer
einen Ritus der Tauferneuerung. Auch vereinzelte Taufen werden vorgenommen.
Die internationale Umweltschutzorganisation «Friends of the Earth» hatte im
Mai in einer länderübergreifenden Studie kritisiert, der historische Fluss
sei zu einem Abwasserkanal verkommen. Der Frischwasserzufluss aus dem See
Genezareth sowie aus kleineren Zuflüssen werde von den Anrainerstaaten
Israel, Syrien und Jordanien fast völlig abgezweigt. Statt dessen würden
Abwässer sowie das Wasser salzhaltiger Quellen in den Jordan geleitet.
180000 Menschen arbeiten in gemeinnützigen Organisationen
SCHWEIZ
Gemeinnützige Organisationen in der Schweiz schaffen rund 180000
Vollzeitstellen - mehr als Banken und Versicherungen. Dies hat eine am
Mittwoch veröffentlichte Studie der Universität Freiburg ergeben.
RNA/sda
Zu zwei Dritteln arbeiten die Beschäftigten im Gesundheitswesen und im
sozialen Bereich. Rund 18000 Stellen entfallen auf die Bildung, 11000 auf
Kultur und Sport. In der Studie nicht berücksichtigt ist die
Arbeitsleistung der Freiwilligen, die noch einmal 80000 Vollzeitstellen
ausmacht. Würden diese auch noch mit eingerechnet, hätten die
gemeinnützigen Organisationen als Arbeitgeber gar die Bedeutung des
Schweizer Baugewerbes. Die Schweiz könne also auch als Land der Hilfswerke,
Sportverbände und Musikvereine bezeichnet werden, schreiben die Verfasser.
SEK eröffnet Diskussion um reformiertes Bekenntnis
SCHWEIZ
Der Schweizerische Evangelische Kirchenbund (SEK) eröffnet die
Vernehmlassung zum «Werkbuch Bekenntnis». Erstmals diskutiere damit die
gesamte reformierte Schweiz über landesweit gemeinsame Referenztexte, so
SEK-Ratspräsident Thomas Wipf laut einer Medienmitteilung.
RNA/comm.
«Dies ist ein Meilenstein für die Schweizer reformierten Kirchen»,
kommentiert Thomas Wipf die Eröffnung zur Vernehmlassung zum «Werkbuch
Bekenntnis». Das Buch ist eine Sammlung von christlichen Bekenntnistexten.
Es wurde von einer Initiativgruppe aus Kirche und Universität
zusammengestellt und Ende 2009 an alle Kirchgemeinden der deutschen und
französischen Schweiz geschickt. Das Werkbuch soll eine Diskussion um
Bekennen und Bekenntnisse in den reformierten Kirchen der Schweiz
anstossen. Mit der Diskussion möchte man die Auseinandersetzung mit dem
persönlichen und dem gemeinsamen Glauben neu anstossen, so Wipf: «Dass
dieses Glaubensgespräch an der Basis in den Kirchgemeinden geführt wird,
ist typisch reformiert.»
Die in diesen Tagen eröffnete Vernehmlassung soll die Frage beantworten,
inwiefern das Werkbuch als Grundlage für eine künftige Sammlung an
Bekenntnissen der reformierten Kirchen der Schweiz dienen kann. Viele
reformierte Kirchen in der Schweiz gelten seit dem 19. Jahrhundert als
bekenntnisfrei. Es ist ihnen freigestellt, ob bei der Taufe oder der
Ordination ein Bekenntnis gesprochen wird, und welches dies ist.
Zum Vernehmlassungsverfahren eingeladen sind Pfarrpersonen,
Kirchgemeindebehörden, Kirchgemeinde- und Erwachsenenbildungsgruppen,
Pfarrkapitel sowie kantonale Kirchenexekutiven. Die Vernehmlassung wird ab
Juli 2011 durch das Institut für Theologie und Ethik des SEK theologisch
ausgewertet, statistisch durch ein externes Unternehmen. Im Sommer 2012
soll der Abgeordnetenversammlung des SEK ein Bericht mit Optionen zur
Weiterarbeit vorgelegt werden.
Informationen und Dokumente auf www.ref-credo.ch.
Lutheraner: Palästinensischer Bischof neu an der Spitze
WELT
Munib A. Younan, Bischof der Evangelisch-Lutheranischen Kirche in
Jordanien und im Heiligen Land, ist am Samstag von der Vollversammlung des
Lutherischen Weltbundes (LWB) in Stuttgart zum neuen Präsidenten gewählt
worden. Er tritt die Nachfolge des amerikanischen Bischofs Mark Hanson an,
der den LWB seit 2003 leitet.
RNA/comm.
Younan, der als einziger Kandidat antrat, erhielt 300 Stimmen, 23
Delegierte stimmten nein zu seiner Wahl, 37 enthielten sich der Stimme. Der
in Jerusalem geborene, 59-jährige Younan gilt als Kämpfer für die Rechte
der Palästinenser, er engagiert sich aber auch im interreligiösen Dialog.
Er ist zum Beispiel Mitbegründer des Rats Religiöser Institutionen des
Heiligen Landes.