SEK: Forschung am Menschen nur mit dessen Einverständnis
SCHWEIZ
Der Schweizerische Evangelische Kirchenbund (SEK) begrüsst laut einer
Medienmitteilung den Bundesbeschluss zu einem Verfassungsartikel über die
Forschung am Menschen, der am 7. März den Stimmbürgerinnen und -bürgern
vorgelegt wird. Ein Defizit des Bundesbeschlusses bestehe aber weiterhin in
der Anerkennung der Ablehnung von einwilligungsunfähigen Personen gegenüber
einem Forschungsvorhaben.
RNA/comm.
Die Regelung der medizinischen und biotechnologischen Forschung am
Menschen auf Bundesebene sei, so der Kirchenbund, notwendig. Bereits 2006
habe der SEK mit seiner Vernehmlassungsantwort zu den ersten
Gesetzesentwürfen des Bundes auf den unbedingten Vorrang der Menschenwürde
vor der Forschungsfreiheit hingewiesen. Kein Forschungszweck könne die
staatliche Pflicht zum unbedingten Schutz der Menschenwürde und seiner
Rechte einschränken oder relativieren. Ein Defizit ortet der SEK bei der
Anerkennung der Ablehnung von einwilligungsunfähigen Personen gegenüber
einem Forschungsvorhaben. Der Bundesrat erkläre eine solche Ablehnung zwar
grundsätzlich für relevant, lasse aber offen, welches Verhalten als
bindende Ablehnung gelte. «Gegenüber dieser Unklarheit im
Verfassungsartikel betont der SEK die ausnahmslose Geltung der ablehnenden
Äusserung einer betroffenen Person, das generelle Verbot fremdnütziger
Forschung sowie eine äusserst rigide Bewilligungspraxis bei Menschen, bei
denen davon ausgegangen werden muss, dass sie nicht in der Lage sind, ihre
Situation angemessen einzuschätzen und zu überblicken.»
Umfrage zur Minarett-Initiative: Rolle der Frau im Islam ausschlaggebend
SCHWEIZ
Die Rolle der Frau im Islam war offenbar grossenteils für das Ja zur
Antiminarett-Initiative im vergangenen Herbst verantwortlich. 83 Prozent
der Stimmenden hätten sich zudem früh zu einem Ja oder Nein entschieden.
Dies erbrachte eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Demoscope in
Adligenswil. Es befragte im Januar laut der «Basler Zeitung» vom Dienstag
1006 Personen.
RNA/kipa
Im Unterschied zu einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Vox fragte
Demoscope nach den Gründen und Überlegungen für das Ja. Die Vox-Analyse aus
Bern kam ebenso wie Demoscope zum Ergebnis, dass nicht die «linken Frauen»,
wie von verschiedener Seite behauptet, für den 57 Prozent Ja-Stimmen-Anteil
bei der Abstimmung über die Minarette verantwortlichen seien. Die
Vox-Analyse ergab zudem, dass eher Landbewohner, religiöse Christen,
Schweizer ohne akademische Ausbildung und politisch Konservative ja
stimmten.
Die Fragestellung von Demoscope wollte herausfinden, «welche Überlegungen
zu einem Nein beziehungsweise einem Ja beim Urnengang geführt haben». 87
Prozent bezeichnen die Abstimmung als eher wichtig bis sehr wichtig. Dies
lasse darauf schliessen, dass überlegt abgestimmt worden sei. Nach Ansicht
der Studienleiterin Eva-Maria Tschurenev fällt zudem auf, dass auch die
angeblich apolitischen Jungen zwischen 15 und 34 Jahren dem Ergebnis grosse
Bedeutung beimessen.
Als Gründe für die Zustimmung wurden prioritär die Stellung der Frau im
Islam, die Burka, und das Kopftuch genannt. Vorwiegend in der französischen
Schweiz waren zudem Bedenken wegen Al Qaida und die Situation der Schweizer
Geiseln in Libyen wichtig. Eine Mehrheit schätzt die Muslime in der Schweiz
als gemässigt und wenig anfällig für fundamentalistische Strömungen ein.
Obwohl 72 Prozent der Befragten die Muslime im Vergleich mit der EU als
gleich gut oder sogar besser integriert bezeichnen, fordern 78 Prozent,
dass sich Ausländer «deutlich mehr anpassen» müssten. Auf keinen Fall
sollen sie aber in Ghettos abgedrängt werden.
Nach Tschurenev wurde die Initiative angenommen, weil die Mehrheit die
Sorgen rund um den Einfluss des Islams von Seiten der Parteien zuwenig
beachtet sah. 67 Prozent seien zudem der Meinung, «dass die Schweiz auf ein
Problem hingewiesen hat, das andere auch haben». Eine knappe Mehrheit der
Befragten sei sich sicher, dass die Abstimmung Signalwirkung haben werde.
Neuenburger reformierte Kirche erhält die Zertifizierung «equal-salary»
SCHWEIZ
Als erste Kirche der Schweiz erhält die Neuenburger reformierte Kirche die
Zertifizierung «equal-salary». Das Label attestiert der Neuenburger Kirche
eine gerechte Lohnpolitik zwischen Mann und Frau.
RNA
Heute ist die Eglise réformée évangélique du canton de Neuchâtel (EREN;
Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons Neuenburg) mit dem Label
«equal-salary» ausgezeichnet worden, wie es in einer Medienmitteilung
heisst. Die EREN sei die erste religiöse Organisation in der Schweiz, die
dieses Label erhalte. Gleichzeitig sei sie die sechste Schweizer
Organisation und gehöre damit zu den Pionieren in diesem Bereich.
Mit dem Label «equal-salary» erbrächten private und öffentliche
Organisationen den Beweis für eine gerechte Lohnpolitik zwischen Frau und
Mann. Zur Entwicklung der Zertifikation arbeite «equal-salary» mit zwei
Partnern zusammen: dem «Observatoire universitaire de l'emploi» (OUE) der
Universität Genf und dem Bund. Zu den bisher zertifizierten Betrieben
gehören das CSEM in Neuenburg, das World Economic Forum, die Stadt
Freiburg, die CORUM-Uhren und die Services industriels de Genève (SIG).
ZH: Sterbetouristen sollen Kosten selber bezahlen
SCHWEIZ
Ausländer sollen die Kosten für die Behörden-Untersuchung nach einem
begleiteten Suizid bezahlen müssen. Im Notfall soll der Staat auf den
Nachlass zurückgreifen können. Dies verlangt das Parlament des Kantons
Zürich.
RNA/nzz/kipa
Die Motion eines CVP- und eines SVP-Vertreters verlangt, dass Ausländer
oder deren Hinterbliebene für die Folgekosten aufzukommen haben, die ein
begleiteter Suizid verursacht. Dabei geht es um die Kosten für die
Strafuntersuchungen durch Polizei, Amtsarzt, Gerichtsmedizin und
Staatsanwaltschaft. Diese werden nach jedem Suizid fällig, um
auszuschliessen, dass eine strafbare Tötung vorliegt. Gegenwärtig übernimmt
diese Kosten die öffentlichn Hand. Nach Angaben der Motionäre belaufen sich
die entsprechenden Kosten im Kanton Zürich auf jährlich rund 600’000
Franken.
Die Parlamentarier überwiesen am Montag, 15. Februar, eine entsprechende
Motion mit 93 gegen 51 Stimmen bei 3 Enthaltungen. Die Kantonsregierung
muss nun ein Gesetz ausarbeiten.
Erster deutscher Kirchentag «Mensch und Tier»
WELT
Vom 27. bis 29. August findet in Dortmund der erste Kirchentag «Mensch und
Tier» statt. Organisiert wird der Anlass von der ökumenischen «Aktion
Kirche und Tiere» (Akut). Auch die schweizerische Sektion von Akut ist
vertreten.
RNA/kipa
Zentrales Thema des Treffens ist die Massentierhaltung, deren Abschaffung
effektiv den Hunger in der Welt bekämpfen und wesentlich zum Schutz des
Klimas beitragen würde, so die Veranstalter. Daher solle der Kirchentag,
bei dem rund 40 Veranstaltungen geplant sind, zum Umdenken aufrufen. Unter
den prominenten Rednern sind die Schauspielerin und Politikerin Barbara
Rütting und der Theologe Eugen Drewermann. Da das Treffen keinerlei
kirchlichen oder staatlichen Zuschüsse erhalte, ruft Akut Kirchengemeinden
und Einzelpersonen zu Kollekten und Spenden auf.
Weitere Informationen unter: www.kirchentagmenschundtier.de und
www.aktion-kirche-und-tiere.ch
Beschwerde wegen Kirchenglocken abgewiesen
SCHWEIZ
Die Glocken der reformierten Kirche in Gossau ZH dürfen auch weiterhin
nachts die Zeit schlagen. Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines
Anwohners abgewiesen, der sich durch den übermässigen Lärm in seinem Schlaf
gestört fühlte.
RNA/sda/kipa
Der Anwohner einer 50 Meter vom Kirchturm entfernten Liegenschaft hatte
bereits früher vom Gemeinderat gefordert, dass die Nachtruhe einzuhalten
sei und zwischen 21.45 Uhr und 6.00 Uhr auf die Stunden- und
Viertelstundenschläge verzichtet werde. Das Geläut übersteige den
zulässigen Grenzwert von 60 Dezibel. Die Eingabe wurde abgewiesen und
gelangte vor das Zürcher Verwaltungsgericht. Dieses kam im Mai 2009 zum
Schluss, dass die Lärmschutzvorschriften nicht eingehalten seien, auf
Sanierungsmassnahmen aber verzichtet werden dürfe. Es seien nur wenige
Personen betroffen und der nächtliche Zeitschlag sei allgemein akzeptiert.
An der Beibehaltung dieser Tradition bestehe ein öffentliches Interesse.
Der Anwohner zog weiter ans Bundesgericht in Lausanne, das seine Beschwerde
nun ebenfalls abgewiesen hat. Die lärmrechtlichen Sanierungserleichterungen
seien rechtens.
2010 wird es wieder eine Woche der Religionen geben
SCHWEIZ
Gleich viele, jedoch besser besuchte Veranstaltungen als im Vorjahr, so
lautet die Bilanz der «Woche der Religionen» 2009, wie es in einer
Medienmitteilung der interreligiösen Arbeitsgemeinschaft Iras Cotis heisst.
RNA
In der «Woche der Religionen» 2009 seien es mit 170 dezentralen Anlässen
etwa gleich viele wie im Vorjahr gewesen, doch diese seien durchschnittlich
besser besucht worden als 2008, «wohl aus gesteigertem Interesse im
Zusammenhang mit der Minarett-Verbots-Kampagne», wie es heisst.
Iras Cotis plane auch dieses Jahr eine Woche der Religionen. Dabei gehe es
nicht um eine falsch verstandene Harmonie, sondern ums Kennenlernen von
Gemeinsamem und Trennendem. Die Woche soll vom 31. Oktober bis 6. November
2010 in allen Landesteilen stattfinden.
Cevi-Zeitschrift wird eingestellt
SCHWEIZ
Die Cevi-Mitgliederzeitschrift «Y-News» ist ersatzlos gestrichen worden.
Dies hat der Vorstand von Cevi Schweiz laut Newsletter vom Freitag
beschlossen. Grund: Die beschränkten Mittel sollen für neue
Kommunikationsmittel eingesetzt werden.
RNA/comm.
Auslöser für den Entscheid, «Y-News» einzustellen, sei die finanziell
angespannte Situation des Cevi. «Im Budget 2010 haben substantielle
Einsparungen vorgenommen werden müssen», heisst es im Newsletter. Die
Website www.cevi.ch werde als offizielles Publikationsorgan noch aktiver,
und man hoffe, die Leserzahlen des elektronischen Newsletters zu erhöhen.
Scientology: «Dreistes Täuschungsmanöver»
WELT
Der baden-württembergische Verfassungsschutz warnt vor der Kampagne
«United for Human Rights». Dahinter verberge sich ein Ableger der
Scientology-Organisation.
RNA/kipa
Im Magazin «Focus» sprach die Präsidentin des Landesamtes, Beate Bube, von
einem «dreisten Täuschungsmanöver». Die Behörde bestätigte am Freitag einen
ensprechenden Bericht des deutschen Nachrichtenmagazins. Über positiv
besetzte Themen wie Menschenrechte sollten Bürger Kontakt mit Scientology
bekommen. Die verdeckte Werbeaktion richte sich insbesondere an Kinder und
Jugendliche. Es bestehe die Gefahr, dass junge und idealistisch
eingestellte Menschen unwissentlich einer Untergliederung von Scientology
beiträten.
Akut fordert einen Anwalt für Tiere
SCHWEIZ
Aktion Kirche und Tiere (Akut) setzt sich für ein «Ja» zur Abstimmung vom
7. März für die Einführung eines Tieranwaltes. Nur so könne das
Tierschutzgesetzt rechtlich auch wirklich umgesetzt werden
RNA/comm.
Das Tier dürfe weder vermenschlicht noch vergöttlicht werden, heisst es in
einer Pressemitteilung der Aktion Kirche und Tiere (Akut). Es dürfe aber
auch nicht zur Sache degradiert werden, wie das zu Beginn der Neuzeit
geschehen sei, als man das Tier als Maschine definierte. «Das Tier ist zwar
von Gesetzes wegen geschützt. Damit es das auch wirklich ist, braucht es
einen Anwalt.»
Wenn das Tier als Geschöpf Gottes verstanden werde, komme ihm nämlich eine
Würde zu, welche die Menschen im Verlauf der Geschichte aus den Augen
verloren hätte. Diese Würde müsse nicht nur geschützt, sondern auch
rechtlich durchgesetzt werden können, sprich: anwaltschaftlich verteidigt.
Der heutige Umgang mit Tieren (Massentierhaltung, Tiertransporte,
Tötungsverfahren, Missbrauch für fragwürdige Experimente) sei oft
unmoralisch, schreibt Anton Rotzetter, Kapuziner und Präsident von Akut.
«Wir müssen der totalen Verkommerzialisierung der belebten Natur
entgegenwirken und ganz allgemein die Ehrfurcht vor dem Leben in all seinen
Erscheinungsformen zurückgewinnen.»